Wie der Kanton Solothurn berichtet, strebt er eine einheitliche Regelung an, Fehl- und Totgeburten lokal zu bestatten.
Sternenkind
Sternenkind. - Keystone
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Eine einheitliche und kantonale Regelung soll ermöglichen, dass Fehl- und Totgeburten am Wohnort oder in der näheren Umgebung beerdigt werden können. Die Sozial- und Gesundheitskommission (SOGEKO) stimmt einem Auftrag von André Wyss (EVP, Rohr) zu.

Im Kanton Solothurn fehlt eine kantonale Bestimmung, die regelt, wo Fehl- und Totgeburten bestattet werden können.

Dies kann dazu führen, dass Eltern sogenannter «Sternenkinder» je nach Wohnort in der Zeit des Trauerprozesses noch mit Abklärungen mit der Gemeinde konfrontiert werden, wenn sie ihr Kind bestatten möchten. Je nach Reglement der Gemeinde ist eine Bestattung am Wohnort gar nicht möglich.

Die Sozial- und Gesundheitskommission (SOGEKO) befürwortet eine Anpassung des Sozialgesetzes, wie es ein Auftrag von André Wyss (EVP) vorsieht: Demnach soll einem tot- oder fehlgeborenen Kind mindestens der gleiche Anspruch auf eine Bestattung eingeräumt werden wie einem lebend geborenen Kind.

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