Wie die Gemeinde Lüsslingen-Nennigkofen mitteilt, dürfen Fahrzeuge im Winter nicht auf öffentlichem Grund geparkt werden.
Die Ortstafel von Nennigkofen an der Bürenstrasse in Lüsslingen Nennigkofen.
Die Ortstafel von Nennigkofen an der Bürenstrasse in Lüsslingen Nennigkofen. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Um eine einwandfreie Schneeräumung gewährleisten zu können, fordert die Gemeinde Lüsslingen-Nennigkofen alle Halter von Motorfahrzeugen auf, ihre auf öffentlichen Strassen und Plätzen abgestellten Fahrzeuge zu entfernen.

Für Schäden, die als Folge der Schneeräumungsarbeiten an parkierten Fahrzeugen entstehen, wird sonst jede Haftung abgelehnt

Hindernisse wie Mauern, Stellplatten, Zäune et cetera, die wegen der Schneedecke unsichtbar sind, sind mit Markierungspfosten zu kennzeichnen.

Für Beschädigungen jeglicher Art wird sonst eine Haftung seitens der Einwohnergemeinde abgelehnt.

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