Wie die Gemeinde Lüsslingen-Nennigkofen berichtet, sollen Grundeigentümer ihre Pflanzen am Strassenrand zurückschneiden.
Sträuche und Bäume zurückschneiden.
Sträuche und Bäume zurückschneiden. - depositphotos
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Die Einwohnergemeinde Lüsslingen-Nennigkofen fordert alle Grundeigentümer auf, Bäume, Sträucher und Grünhecken regelmassig aufzuschneiden, die über die Grenzen der Gemeindestrassen hinausreichen.

Gemäss Baureglement ist das Strassenprofil stets freizuhalten. Die lichte Höhe betragt 4,2 Meter über Strassen, 2,5 Meter über Trottoirs, Fuss- und Radwegen.

Verkehrssignale, Leitungsbezeichnungen, Strassenschilder, Strassenbeleuchtungen und Hydranten müssen jederzeit sichtbar sein.

Bei Nichteinhaltung kann die Einwohnergemeinde das Aufschneiden und Wegräumen auf Kosten der Grundeigentümer vornehmen lassen.

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