

Lohn-Ammannsegg: Feuerwehr-Reglement-Aktualisierung

Das Feuerwehr-Reglement wurde auf der Basis des Muster-Feuerwehr-Reglements der Solothurnischen Gebäudeversicherung (SGV) aktualisiert.
Neu wird die Feuerwehrkommission nur noch aus fünf Mitgliedern bestehen (heute zehn Mitglieder), nämlich dem Feuerwehrkommandanten, dem Chef Ausbildung (gleichzeitig Vize-Kommandant),dem Chef Administration und Personal, dem Mannschaftsvertreter, sowie dem ressortverantwortlichen Mitglied des Gemeinderates.
Nicht mehr in der Kommission vertreten sein werden die Offiziere. Diese Änderung bedarf einer Anpassung von § 24 GO (Ergänzung Ziff. e) unter Abs. 1 und Streichung des Abs. 2) sowie von § 6 DGO (Anpassung Abs. 3 Ziff. a).
Einsatzkosten der Feuerwehr konnten bis anhin noch nicht verrechnet werden, da es an einem entsprechenden Gebührentarif fehlte. Ein solcher wurde nun geschaffen; dieser wird dem Feuerwehr-Reglement angehängt.
Kosten für Dienstleistungen könnten in Rechnung gestellt werden
Während Hilfeleistungen wie die Einsätze zur Rettung von Personen und Tieren sowie das Löschen von Bränden und die Abwehr von Elementarschäden und dergleichen für die Hilfeanfordernden weiterhin unentgeltlich bleiben, könnten die Kosten für Dienstleistungen wie Bewachungsaufgaben, Aufräumungsarbeiten, Wassertransporte, Ölwehreinsätze und dergleichen so künftig dem Veranlasser in Rechnung gestellt werden.
Die Entschädigungen der Feuerwehr-Funktionäre gemäss Anhang 3 Ziff. 1.051ff. werden aktualisiert resp. der heutigen Zeit angepasst. So werden der Kommandant, der Chef Ausbildung (gleichzeitig Vize-Kommandant) und der Chef Administration künftig mit einem aktualisierten Fixum entschädigt, nämlich der Kommandant mit 4'400 Franken (bisher 4'000), der Chef Ausbildung (gleichzeitig Vize-Kommandant) und der Chef Administration und Personal mit je 2'200 Franken (bisher 500 respektive 2'000).
Aufwandsentschädigung statt Fixum
Allen dreien wird zudem neu eine Büroentschädigung von pauschal je 600 Franken pro Jahr ausgerichtet. Sämtlichen anderen Funktionären der Feuerwehr wird künftig kein Fixum mehr ausgerichtet; diese werden neu nach Aufwand entschädigt (bisher Fixum 200/1’000/2'000 Franken).
Beim Feuerwehrsold (Ziff. 3.2) wird künftig nicht mehr zwischen Übungs- und Ernstfallsold unterschieden. Der Sold beträgt neu pro Stunde 35 Franken (bisher 30). Zudem erfährt auch das Taggeld (Ziff. 4.1) eine Anpassung auf neu 200 Franken (bisher 180) für ganztägige Abwesenheiten, und 100 Franken (bisher 90) für halbtägige Abwesenheiten.
Abschliessend wird unter dem Kapitel Spesenersatz festgehalten, dass die Ausbildungs- und Reiseentschädigungen der SGV an die Gemeinde gehen.