Krebspest im Fluss Lüssel: Fischfangverbot aufgehoben
Das wegen der Krebspest ausgerufene Fischfangverbot für den Fluss Lüssel in den Kantonen Solothurn und Basel-Landschaft wird per sofort aufgehoben.

In der Lüssel seien keine weiteren Krebse nachgewiesen worden, die positiv auf die Krebspest untersucht wurden. Dies teilten die Kantone Solothurn und Baselland am Dienstag, 2. August 2022, mit. Die Sperrmassnahmen würden aufgehoben, da sich die Seuchenlage beruhigt habe. Es seien keine Massnahmen mehr nötig, heisst es weiter.
In Erschwil SO waren Ende Mai tote Dohlenkrebse gefunden worden. Laboruntersuchungen bestätigten, dass die Krebse an der Krebspest verendeten.
Daher beschlossen die Behörden der Kantone Solothurn und Baselland Mitte Juni, den gesamten Lauf der Lüssel zum Krebspest-Sperrgebiet zu erklären. Seither durfte die Lüssel, ein rund 20 Kilometer langer Nebenfluss der Birs, nicht befischt werden. Auch für andere Freizeitaktivitäten durfte der Fluss nicht betreten werden.
Sporen überleben im Wasser bis zu fünf Tage
Die Krebspest ist eine akut verlaufende Pilzerkrankung, die bei einheimischen Krebsen fast immer tödlich endet. Der Erreger ist ein Pilz, der sehr lange auf toten Krebsen überlebt und Sporen bildet, die im Wasser bis zu fünf Tage überleben. Für Menschen, Haustiere und Fische ist die Krankheit ungefährlich.
Die Pilzsporen werden über Menschen, Tiere und Geräte wie Angelschnüre und Gummistiefel von einem verseuchten Gebiet in unverseuchte Gebiete verschleppt.