Bewilligung für Scheinwerfer auf Solothurner Weissenstein erteilt

Keystone-SDA Regional
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Solothurn,

Die drei Scheinwerfer auf dem Kurhaus Weissenstein in der Gemeinde Oberdorf SO dürfen weiter leuchten. Ein nachträgliches Baugesuch wurde bewilligt.

Das Kurhaus und Hotel Weissenstein ist eine Tagungs- und Eventlocation auf dem Solothurner Hausberg.
Das Kurhaus und Hotel Weissenstein ist eine Tagungs- und Eventlocation auf dem Solothurner Hausberg. - Nau.ch / Werner Rolli

Die drei Scheinwerfer des Kurzentrums Weissenstein in der Gemeinde Oberdorf SO dürfen weiter leuchten. Das Solothurner Bau- und Justizdepartement (BJD) hat ein nachträgliches Baugesuch bewilligt und sechs Einsprachen abgewiesen, wie die Staatskanzlei Solothurn am Montag mitteilte.

Unter Berücksichtigung und Abwägung der einander gegenüberstehenden Interessen sei das BJD zum Schluss gekommen, «dass die streitbetroffenen Scheinwerfer weiterleuchten» dürften. Neben Umweltschutzgesetzen und dem Naturschutz habe dabei auch das öffentlichen Interesse an der Erhaltung der traditionellen Beleuchtung eine Rolle gespielt.

Seit über 100 Jahren bereits

Seit über 100 Jahren leuchten auf dem Solothurner Hausberg Weissenstein drei Scheinwerfer, die auch als «die drei hellsten Solothurner» bezeichnet werden.

Die Bewilligung ist an Auflagen geknüpft, wie die Staatskanzlei mitteilte. Von September bis Mai dürfen die weitherum sichtbaren Scheinwerfer morgens ab 6 Uhr leuchten, in den Sommermonaten bereits ab 5 Uhr. Abschaltzeit ist – je nach Monat – jeweils um 22 Uhr, 23 Uhr oder Mitternacht.

Blaufilter muss montiert werden

Zudem muss ein Blaufilter montiert oder der blaue Spektralanteil abgeschaltet werden. Ganz abzuschalten sind die Leuchten bei Nebel.

Bei der Sanierung und Erweiterung des Kurhauses Weissenstein ab 2018 waren die bestehenden Scheinwerfer ohne spezielle Baubewilligung ersetzt worden.

2019 war ein nachträgliches Baugesuch eingereicht worden, welches das BJD nun mit einer Verfügung per 25. Oktober 2023 guthiess, wie die Staatskanzlei schreibt.

Der Entscheid sei noch nicht rechtskräftig und könne sowohl von der Bauherrschaft wie auch von den Einspracheparteien beim Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn angefochten werden.

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