Gelterkinden informiert zum Begleichen der Gemeindesteuern
Wie die Gemeinde Gelterkinden informiert, sind alle Einwohner dazu aufgerufen, die provisorische Gemeindesteuerrechnung bis zum 31. Dezember 2022 zu bezahlen.

Die provisorische Gemeindesteuerrechnung (Vorausrechnung) 2022 ist per 31. Dezember 2022 zur Zahlung fällig.
Auf provisorische Steuerausstände 2022 wird ab dem 1. Januar 2023 ein Verzugszins in der Höhe von fünf Prozent erhoben.
Die definitive Veranlagungsverfügung 2021 erhalten Einwohner, je nach Einreichezeitpunkt, im Verlauf der Jahre 2022/2023.
Für Auskünfte steht die Finanzabteilung gerne zur Verfügung.