Gelterkinden

Bewilligungspflicht für nächtliches Dauerparkieren

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Sissach,

Nächtliches Dauerparkieren auf öffentlichem Areal ist bewilligungspflichtig und kostet 50 Franken pro Monat – Ausnahmen und Regeln sind online abrufbar.

Das Gemeindehaus in Gelterkinden.
Das Gemeindehaus in Gelterkinden. - Nau.ch / Werner Rolli

Wie die Gemeinde Gelterkinden mitteilt, werden die Fahrzeugbesitzer gebeten, ihre Fahrzeuge primär auf dem eigenen oder auf privatem Areal zu parkieren. In Gelterkinden stellt das regelmässige Parkieren von Motorfahrzeugen über Nacht auf öffentlichem Areal einen bewilligungspflichtigen gesteigerten Gemeingebrauch dar.

Dies gilt auch dann, wenn nur teilweise öffentliches Areal beansprucht wird. Unter Motorfahrzeuge werden motorisierte Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen verstanden.

Das nächtliche Abstellen von Motorfahrzeugen mit einer Nutzlast von mehr als eine Tonne, Anhängern jeder Art sowie Autos ohne Kontrollschilder ist auf öffentlichem Areal generell untersagt. Ausgenommen auf den öffentlichen Parkplätzen, welche mit Parkuhren versehen sind.

Öffentliche Nachtparkplätze kosten 50 Franken

In der Gemeinde wohnhafte Fahrzeugbesitzer mit Motorfahrzeugen bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen, die keine Parkiermöglichkeit auf privatem Areal haben, können bei der Bauabteilung eine Bewilligung für das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Grund beantragen.

Die Bewilligungsgebühr beträgt 50 Franken pro Monat und Fahrzeug. Grundsätzlich gilt eine Selbstdeklarationspflicht der Fahrzeugbesitzer. Die Gemeinde führt periodische Kontrollen durch.

Auch das regelmässige Parkieren während der Nacht in blauen Zonen ist kostenpflichtig und im Nachtparkingreglement unter Artikel 1 Absatz 2 festgehalten.

Ausnahmen und Gesuch online verfügbar

Keine Bewilligung benötigen Fahrzeugbesitzer, die den Nachweis erbringen, dass sie ihr Motorfahrzeug in der Woche während höchstens einer Nacht in Gelterkinden abstellen, sowie Monteure, Gelegenheitsarbeitende oder Feriengäste, die weniger als 30 Tage pro Jahr dauernden Aufenthalt in Gelterkinden haben.

Das Reglement über das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Areal und das Gesuchsformular können auf der Website der Gemeinde heruntergeladen oder auch bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Für Auskünfte steht die Abteilung Bau der Gemeindeverwaltung Gelterkinden telefonisch zur Verfügung.

Rücksicht beim Parkieren

Beim Parkieren auf dem Strassenareal sind gemäss der Verkehrsregelnverordnung mehrere Punkte zu beachten. Grundsätzlich darf nicht parkiert werden in einem Halteverbot, auf Hauptstrassen, auf Radstreifen, sowie vor Zufahrten zu fremden Gebäuden oder Grundstücken.

In schmalen Strassen dürfen Fahrzeuge nur auf einer Seite parkiert werden, wenn sonst die Vorbeifahrt anderer Fahrzeuge erschwert würde. In Begegnungszonen gilt ein Parkverbot ausserhalb der markierten Felder.

Im Weiteren ist im Strassenreglement der Gemeinde Gelterkinden geregelt, dass aus der Benützung der Verkehrsflächen für die übrigen Verkehrsteilnehmer keine unangemessene Behinderung entstehen darf, insbesondere sind für die Rettungsdienste die Durchfahrten jederzeit zu gewährleisten.

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