Böckten

Böckten bittet um Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern

Nau.ch Lokal
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Sissach,

Wie die Gemeinde Böckten informiert, müssen Bäume und Sträucher, die auf Trottoirs und Strassen hinausragen, bis 30. Juni 2023 zurückgeschnitten werden.

Die Gewerbezone am Dorfeingang Buckten.
Die Gewerbezone am Dorfeingang Buckten. - Nau.ch / Werner Rolli

Bäume und Sträucher, die auf Trottoirs und Strassen hinausragen, behindern die Fussgänger und gefährden den Strassenverkehr.

Besonders gefährlich sind Behinderungen bei Strasseneinmündungen.

Die Eigentümer, Mieter oder Hauswarte von Grundstücken an öffentlichen Strassen werden deshalb gebeten, gemäss Strassenreglement ihre Grünanlagen zu kontrollieren.

Der Rückschnitt muss bis Ende Juni 2023 erfolgen

Bei einem Strassenanstoss sind die Bäume und Sträucher auf eine Höhe von 4,50 Meter und bei Trottoirs und Gehwegen auf eine Höhe von 2,50 Meter zurückzuschneiden.

Beleuchtungsanlagen, Verkehrs- und Lichtsignale sowie Hausnummern dürfen nicht verdeckt werden. Die Arbeiten müssen bis 30. Juni 2023 abgeschlossen sein.

Nach Ablauf dieser Frist können Rückschnittarbeiten durch den Gemeindewegmacher auf Kosten des Grundeigentümers oder Pächters im Rahmen der Strassensicherheit erfolgen.

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