Wie die Gemeinde Böckten mitteilt, sind Hundehaltende laut der eidgenössischen Tierseuchenverordnung verpflichtet, Hunde innert zehn Tagen zu melden.
Das Gemeindehaus in Böckten.
Das Gemeindehaus in Böckten. - Nau.ch / Werner Rolli
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Die Eidgenössische Tierseuchenverordnung verpflichtet Hundehaltende ihre Hunde innert zehn Tagen bei Erwerb, Übernahme oder Tode zu melden.

Hundehaltende werden aufgerufen, sich persönlich auf der Gemeindeverwaltung zu melden, um den Hund zu registrieren.

Bei der Anmeldung wird der Impfausweis des Hundes und die Haftpflichtversicherungspolice verlangt.

Die Gemeinde erfasst die Hundehaltenden in der AMICUS Hundedatenbank.

Gebühren für das Jahr 2023 bleiben unverändert

Die Hundegebühren betragen für das Jahr 2023 für den ersten Hund 100 Franken und für jeden weiteren Hund im gleichen Haushalt 150 Franken.

Die Gebühren haben sich für das Jahr 2023 nicht verändert.

Das Reglement über die Hundehaltung der Gemeinde Böckten ist auf der Webseite der Gemeinde zu finden.

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