Wie die Gemeinde Seuzach berichtet, wird das derzeit gültige generelle Wasserversorgungsprojekt im Jahr 2024 überarbeitet. Hierfür wurde ein Kredit genehmigt.
Trinkwasser
Trinkwasser läuft in ein Glas. (Symbolbild) - dpa
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Das generelle Wasserversorgungsprojekt (GWP) ist das kommunale Planungsinstrument, mit deren Hilfe die öffentliche Wasserversorgung in einer Gemeinde sichergestellt und ein bedarfsgerechter Ausbau der dazu notwendigen Infrastrukturen ermöglicht wird.

Jede Gemeinde ist verpflichtet, dem kantonalen Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) ein GWP zur Genehmigung einzureichen.

Das GWP besteht aus einem Übersichtsplan, dem hydraulischen Funktionsschema sowie dem technischen Bericht mit einer Kostenschätzung.

Es ist eine zukunftsorientierte Planungsgrundlage und zeigt auf, wie die Wasserversorgung in der Gemeinde in circa 30 bis 40 Jahren aussehen soll.

Zustandsbeurteilung der Wasserversorgung Seuzach

Um mit der Planung und Entwicklung der Gemeinde Schritt zu halten (Nutzungsplanung, Bevölkerungsentwicklung und so weiter), ist es unerlässlich, das GWP periodisch zu überarbeiten.

Das aktuell gültige generelle Wasserversorgungsprojekt der Gemeinde Seuzach stammt aus dem Jahr 2005 und soll gemäss der Investitionsplanung ab diesem Jahr überarbeitet werden.

In einem ersten Schritt soll eine Zustandsbeurteilung der Wasserversorgung Seuzach durchgeführt werden. Dabei werden die Bauwerke besichtigt, beurteilt und bewertet.

Das Leitungsnetz mit rund 70 Kilometer soll ebenfalls mittels Netzinfrastrukturplanung beurteilt werden.

Genehmigung des Kredits für Expertise

Der Gemeinderat hat für eine detaillierte Expertise der Wasserversorgung, welche als Grundlage für die Ausarbeitung des GWP dient, einen Kredit von 145'000 Franken genehmigt.

Die Aufwendungen sind im Budget 2024 enthalten. Der Auftrag wird der Firma Uli Lippuner AG Wasserconsulting aus Sargans erteilt.

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