Ein 64-Jähriger muss sich für mehrere Diebstähle von Kondolenzkarten aus Totenkapellen rechtfertigen. Er habe aus finanzieller Not gehandelt.
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Aus einer Totenkapelle in Giffers FR wurden Dutzende Trauerbriefe gestohlen. (Symbolbild) - Pixabay
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein 64-Jähriger muss sich für das Stehlen von Kondolenzkarten aus Kapellen rechtfertigen.
  • Der Beschuldigte gesteht seine Taten und entschuldigt sich mehrfach bei den Geschädigten.
  • Er habe aus finanzieller Not gehandelt, dennoch seien seine Taten «unter jedem Sauhund».

Am Dienstagmorgen musste sich ein 64-Jähriger vor dem Bezirksgericht Sense in Tafers FR wegen Diebstahl rechtfertigen. 27 Mal schlich er sich zusammen mit einem Komplizen im Herbst 2021 in Totenkapellen im ganzen Sensebezirk und entwendete Kondolenzkarten. Häufig wird nach einem Todesfall Bargeld in Kondolenzkarten gelegt, für die Trauerfamilie. Insgesamt erbeutete er um die 5400 Franken.

Kurt Dänzer, Geschäftsführer von Trauerhilfe Hasler, erklärt, dass es den Trauerfamilien nicht primär um das gestohlene Geld gehe.

Viel wichtiger seien die gestörten Freundschaftsverhältnisse, wie die «Freiburger Nachrichten» berichtet. Wenn keine Kondolenzkarten erhalten oder keine Dankeskarten gesendet werden, könne das verletzend sein.

Die delikaten Umstände erschwerten die Aufklärung des Falls, da nur wenige Familien sicher sagen konnten, dass ihre Karten gestohlen wurden. Die meisten Fälle wurden durch das Geständnis des Beschuldigten geklärt.

Kondolenzkarte
In solchen Kondolenzkarten wird gerne Bargeld für die Trauerfamilie verschenkt. - pixabay

«Es ist beschämend, was ich getan habe. Ich habe aus finanzieller Not gehandelt, aber das entschuldigt mein Verhalten nicht», so der Dieb. Der Beschuldigte erklärte seine Lage während der Hauptbefragung.

Er habe Schulden und seine finanzielle Situation bereitete ihm Sorgen. Das, obwohl er sein ganzes Leben lang gearbeitet habe. «Regelmässig habe ich Post vom Betreibungsamt erhalten, schliesslich habe ich sie nicht mal mehr aufgemacht», sagt er vor Gericht.

Haben Sie auch schon einmal etwas gestohlen?

Die Idee für den Raub von Kondolenzkarten sei von seinem Komplizen gekommen. «Das war mir nicht geheuer – es ist schlimm, Tote zu beklauen», sagt der 64-Jährige. Aber er habe die Hemmungen verloren. Mehrmals wendete sich der Täter direkt an die anwesenden Privatkläger im Saal und entschuldigte sich für seine Taten.

Die beiden Diebe konnten im November 2021 auf frischer Tat ertappt werden. Die Kantonspolizei und ein Bestattungsunternehmer arbeiteten dafür zusammen. Der 64-Jährige gestand seine Taten bei der anschliessenden Befragung und auch während der Hauptbefragung am Dienstag gestand er seine Schuld. «Es ist unter jedem Sauhund, was ich gemacht habe», verurteilt er seine Taten.

Der Mann musste sich ebenfalls dafür verantworten, kleinere Beträge aus Opferstöcken verschiedener Kirchen gestohlen zu haben. Insgesamt erbeutete er so um die 50 Franken. Zusätzlich ist er auch noch ohne Fahrausweis Auto gefahren. Das Urteil über den 64-jährigen Kleinverbrecher ist noch hängig.

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