Plaffeien informiert über COVID-Zertifikatspflicht in Kirchen

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Sensebezirk,

Wie die Gemeinde Plaffeien mitteilt, gilt seit dem 13. September 2021 eine COVID-Zertifikatspflicht in Kirchen bei einer Personenzahl von mehr als 50.

Gottesdienst
Der Glaube an Gott ist laut einer Studie in der Schweizer Bevölkerung immer weniger verbreitet. (Gottesdienst, Symbolbild) - keystone

Für religiöse Feiern, einschliesslich Beerdigungen, Hochzeiten, Taufen usw., die im Innern der Kirche mit mehr als 50 Personen stattfinden, ist für die Teilnehmer über16-jährig ein Covid-Zertifikat erforderlich. Diese Massnahme gilt vom 13. September 2021 bis voraussichtlich 24. Januar 2022.

Bei diesen Feiern gelten wie bisher das Maskentragen, das Hände desinfizieren, die 2/3-Beschränkung und die Kontaktdaten-Erhebung. In den 50 Personen sind alle Kinder und auch die Zelebranten usw. enthalten, Priester, Sakristan, Messdiener, Organist usw.. Die Inhaber des Covid-Zertifikats müssen ebenfalls die Maske tragen.

Treffen und Sitzungen im Rahmen der Kirche

Für alle anderen kirchlichen Veranstaltungen, Pastoralsitzungen, Versammlungen, Treffen usw., bei der sich mehr als 30 Personen in Innenräumen versammeln, ist es erforderlich, dass die mehr als 16-jährigen Teilnehmer ein Covid-Zertifikat vorlegen.

Es liegt in der Verantwortung des Veranstalters die Gültigkeitder Zertifikate zu prüfen. Bei diesen Treffen usw. gelten das Maskentragen, das Hände desinfizieren, die 2/3-Beschränkung und die Kontaktdaten-Erhebung.

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