Wie die Gemeinde Neuenegg mitteilt, sind Hauseigentümer, die per 1. Juni 2024 über leere Wohnungen verfügen, verpflichtet, diese bis am 31. Mai 2024 zu melden.
Blick auf Neuenegg. Im Hintergrund die A12 mit dem Autobahnviadukt oberhalb von Flamatt und dem Silo der Mühle Flamatt.
Blick auf Neuenegg. Im Hintergrund die A12 mit dem Autobahnviadukt oberhalb von Flamatt und dem Silo der Mühle Flamatt. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Das Bundesamt für Statistik hat eine Leerwohnungszählung angeordnet.

Hauseigentümer oder Verwalter, die per 1. Juni 2024 über leere Wohnungen (inklusive Einfamilienhäuser) verfügen, sind verpflichtet, diese der Bauverwaltung bis am 31. Mai 2024 zu melden.

Man kann eine E-Mail an die Bauverwaltung der Gemeinde mit dem Stichwort Leerwohnungen 2024 schreiben.

Angaben wie Standort des Objekts, Wohnungsgrösse und ob es ein Miet- oder Verkaufsobjekt ist, soll man mitteilen.

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