Wie die Gemeinde Neuenegg berichtet, werden im ganzen Gemeindegebiet die öffentlichen Abwasseranlagen auf ihren Zustand hin untersucht.
Das Gemeindehaus in Neuenegg.
Das Gemeindehaus in Neuenegg. - Nau.ch
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Im Jahr 2019 hat die Gemeindeversammlung den Rahmenkredit für das Projekt Zustandsuntersuchung öffentliche Abwasseranlangen genehmigt.

Es werden nun im ganzen Gemeindegebiet die öffentlichen Abwasseranlagen auf ihren Zustand hin untersucht.

Diese Arbeiten sind notwendig, um unser Grundwasser, eines der wertvollsten Güter, vor Verunreinigungen zu schützen.

Aufgrund der Grösse des Gemeindegebietes wurden die öffentlichen Abwasseranlagen in fünf Teilgebiete ausgeschieden.

Fünf Etappen

Die 1. Etappe fand im Perimeter Bramberg, Süri und Bärfischenhaus statt.

Die 2. Etappe 2022 umfasste den westlichen Teil des Zentrums in Neuenegg zusammen mit dem Landstuhl und Landgarbe.

Die 3. Etappe 2023 umfasste den östlichen Teil von Neuenegg. Die 4. Etappe 2024 umfasst Teil Striten-Stritenrain und der Dorfteil Thörishaus.

Die 5. Etappe umfasst nun den Teil Pfrundgschick, Brüggelbach, Bramberg und wird diesen Frühling 2024 bearbeitet.

Ziel der Untersuchungen

Die betroffenen Gebiete können dem Übersichtsplan, welcher auf der Webseite der Gemeinde aufgeschaltet ist, entnommen werden.

Untersucht werden alle öffentlichen Schmutz-/Misch- und Sauberwasserleitungen mit den dazugehörenden Schachtbauwerken.

Das Ziel der Untersuchungen ist es, allfällige Mängel und Schäden, welche eine Verschmutzung des Grundwassers zur Folge haben könnten, festzustellen, zu dokumentieren und in einem Unterhalts- und Sanierungsplan aufzunehmen.

Ein zusätzlicher Nutzen der Aufnahmen ist die Vervollständigung und Aktualisierung des Werkleitungskatasters.

Wie wird vorgegangen und was bedeuten die Arbeiten für die Einwohner

Der Auftraggeber ist die Einwohnergemeinde Neuenegg, Leiterin Tiefbau Timea Szekeres, die Projektleitung gehört der Ryser Ingenieure AG, Patrick Hofmann, die Vermessungs- und Geometerarbeiten werden von der bbp Geomatik AG, Thomas Knuchel, ausgeführt und die ausführende Kanalfirma ist die Bolliger & Co. AG, Grenchen, Barbara Bolliger.

Für die Kanalfernsehaufnahmen müssen sämtliche, öffentlichen Schachtbauwerke freigelegt werden.

Schächte von öffentlichen Sammelleitungen, welche sich auf privatem Grund befinden, müssen durch die Grundeigentümer zugänglich gemacht werden (entfernen von Blumentöpfen, Regenfässer, Kiesabdeckungen et cetera).

Für die Kanalfernsehaufnahmen werden sämtliche Leitungen gespült und von Schmutz befreit, um mit der Kamera möglichst gute Aufnahmen des effektiven Rohrzustandes zu ermöglichen.

Das Betreten von Gärten oder Land

Für diese Arbeiten ist es teilweise unumgänglich, dass Mitarbeiter der Kanalunternehmung den Garten oder das Land betreten müssen.

Vor dem Betreten der jeweiligen Gärten wird versucht, mittels Klingeln an der Haustüre mit den Grundeigentümern in Kontakt zu treten.

Nicht auffindbare Schächte oder Schächte, welche im Leitungskataster noch gar nicht enthalten sind, werden mittels GPS-Koordinaten gekennzeichnet, geortet und zu einem späteren Zeitpunkt freigelegt und aufgenommen.

Sollen betroffene Gärten oder Landwirtschaftsparzellen infolge von bestehenden Kulturen nicht betreten werden, wird um eine entsprechende Rückmeldung gebeten.

Arbeiten mit grösster Sorgfalt

Selbstverständlich werden die notwendigen Arbeiten mit grösster Sorgfalt vorgenommen. Der Übersichtsplan weist alle Gebiete, welche bearbeitet werden, aus.

Befinden sich auf dem Grundstück/Parzelle keine gemeindeeigenen Abwasseranlagen oder liegt das Grundstück ausserhalb des auf dem Plan ausgeschiedenen Perimeter, können Betroffene dieses Schreiben als reine Information betrachten.

Wann werden die Arbeiten durchgeführt

Die Kanalfernsehuntersuchungen werden am 15. März 2024 beginnen. Es wird davon ausgegangen, dass die Untersuchungen total vier bis fünf Wochen in Anspruch nehmen werden.

Da verschiedene Faktoren wie schlechte Leitungszustände, starke Verschmutzung oder Verkalkung sowie Regenwetter eine Rolle für die Dauer der Ausführung spielen, sind auch temporäre Unterbrüche möglich.

Wann genau die Aufnahmen auf welchen Parzellen stattfinden, kann daher leider nicht vorausgesagt werden.

Die Grundeigentümer werden gebeten, ihre Mieter oder allfällige Pächter entsprechend zu informieren und sofern es möglich ist, die Schächte auf dem Grundstück freizulegen oder zu markieren.

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