Die Gemeinde Düdingen weist darauf hin, dass von Grundeigentümern an öffentlichen Strassen ab September 2022 die Bepflanzung grosszügig geschnitten werden muss.
Blick auf Düdingen.
Blick auf Düdingen. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Die Gemeinde stellt in den letzten Jahren vermehrt fest, dass Zweige von Lebhägen und Äste von Bäumen sehr stark in den Trottoir- oder Strassenraum hineinwachsen. Für die Fussgänger ist es sehr unangenehm, wenn nicht sogar mit Verletzungsgefahr verbunden, wenn sie durch Zweige behindert werden, an den Fahrzeugen entstehen Schäden.

Zudem gilt es zu beachten, dass nasse oder schneebedeckte Zweige tief hinunterhängen können und dadurch auch eine Gefahr darstellen. Daher bittet die Gemeinde die Liegenschaftseigentümer dringend, ihre Schneidearbeiten möglichst bald (ab September) durchzuführen.

Bei den Schneidearbeiten ist darauf zu achten, dass möglichst grosszügig zurückgeschnitten wird, sodass die Äste im nächsten Frühjahr nicht schon wieder in das Lichtraumprofil hineinwachsen. Es gilt zu bedenken, dass auch die Trottoirs mit der Kehrmaschine und dem Schneepflug befahrbar sein müssen.

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