Zusätzlicher Schulstandort in Oberarth geplant
Arth reagiert auf das Schülerwachstum und plant in Oberarth einen neuen Schulstandort. Zwei Parzellen sollen Raum für Klassen, Kindergarten und Betreuung bieten

Wie die Gemeinde Arth mitteilt, verzeichnet die Gemeinde seit einigen Jahren eine stetig steigende Anzahl Schüler. In den letzten zehn Jahren ist ihre Anzahl um über 15 Prozent gestiegen. Im kommenden Schuljahr werden erstmals beinahe 1000 Kinder an den Gemeindeschulen unterrichtet.
Aktuell werden neun Klassen mehr geführt als vor zehn Jahren – und dies in denselben Schulanlagen, die nun an ihre Kapazitätsgrenzen stossen. Die Entwicklung der Schülerzahlen zeigt, dass ein zusätzlicher Schulstandort in Oberarth sinnvoll wäre – auch, weil sich dadurch die Schulwege für die Oberarther Schulkinder verkürzen würden.
Zudem bringt ein solcher zusätzliche Schulstandort erhöhte Flexibilität für die Organisation des Schulbetriebs.
Zwei Parzellen ermöglichen neuen Schulstandort
Im Spickel zwischen dem Mühlemoosweg und dem Tramweg konnte eine ideale, verfügbare Landparzelle für das Vorhaben gefunden werden. Die Kindergarten-Liegenschaft KTN 507 ist im Eigentum der Gemeinde Arth.
Die benachbarte Parzelle KTN 1311 würde von der Grundeigentümerin, der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Arth-Goldau, im Baurecht der Gemeinde Arth zur Verfügung gestellt. Mit dem Abschluss eines Vorvertrags zu einem Baurechtsvertrag des Notariat, Grundbuch- und Konkursamts Goldau wurde bereits unter den Parteien eine unwiderrufliche Absichtserklärung zwischen der Grundeigentümerschaft der Parzelle KTN 1311 und der Gemeinde Arth bekundet.
Vereint bieten diese beiden Parzellen eine Bauliegenschaft von insgesamt 1867 Quadratmeter. Gemäss den aktuellen Studien kann darauf eine Schulanlage für neun Schulklassen, einem Kindergarten, allen notwendigen Zusatzräumlichkeiten sowie auch Raum für die immer wichtiger werdende schulergänzende Betreuung realisiert werden.
Die Liegenschaft bietet nicht nur Raum für den Schulbau, sondern auch Platz für Pausenflächen. Zusätzlich steht der benachbarte, gemeindeeigene Sportplatz zur Verfügung, den die Schulkinder in den Pausen, zu Randzeiten oder bei schönem Wetter auch für den Turnunterricht nutzen können. Parkplätze für Lehrpersonen und Besucher stehen im angrenzenden, derzeit nur schwach frequentierten, öffentlichen Parkplatz zur Verfügung.
Kirchgemeinde entscheidet über Baurecht für Schulpavillons
Über das Sachgeschäft hinsichtlich Erteilung eines Baurechts für den Betrieb von Schulpavillons durch die Gemeinde Arth auf der Kirchgemeindeparzelle «Mühlemoosweg 3» (KTN 1311) wird an der ausserordentlichen Kirchgemeindeversammlung der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Arth-Goldau vom Donnerstag, 21. August 2025, 19 Uhr, Kirchgemeindehaus, (im grossen Saal OG), Türliweg 8, Oberarth, abgestimmt.
Die Zustimmung der Kirchgemeindeversammlung bildet die Grundlage für die Behandlung dieses Sachgeschäfts.