SP Luzern: Mutterschaft darf kein politischer Nachteil sein
Eine temporäre Stellvertretung könne die Vereinbarkeit von Familie und politischem Engagement stärken, so SP-Kantonsrätin Andrea Pfäffli in einer Motion.

Gemeinsam mit Mitunterzeichnerinnen aus drei weiteren Parteien hat SP-Kantonsrätin Andrea Pfäffli eine Motion eingereicht, die eine zeitlich befristete Stellvertretung für Kantonsrätinnen während der Mutterschaft ermöglichen soll.
Ziel ist es, die Vereinbarkeit von Familie und politischem Engagement zu stärken und gleichzeitig die demokratische Vertretung der Wähler sicherzustellen.
Heute können Luzerner Parlamentarierinnen auch während ihrer Mutterschaftszeit an Ratssitzungen teilnehmen, ohne ihren Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung zu verlieren. Das ist ein wichtiger Fortschritt.
Gleichzeitig kann dadurch Druck entstehen, politische Verpflichtungen möglichst rasch wieder wahrzunehmen.
Zeitlich befristete Stellvertretung stellt sicher, dass Wähler vertreten bleiben
Fehlt eine gewählte Kantonsrätin während mehrerer Wochen oder Monate, bleibt ihre Stimme im Rat unbesetzt. Dies kann Auswirkungen auf Abstimmungen und die Vertretung des Wählerwillens haben.
Gleichzeitig verteilt sich die parlamentarische Arbeit auf weniger Schultern. Die ersten Wochen nach einer Geburt sind von gesundheitlichen, familiären und organisatorischen Herausforderungen geprägt.
Nicht jede Mutter kann oder möchte unmittelbar nach der Geburt an mehrstündigen Ratssitzungen teilnehmen – sei es aufgrund der eigenen Erholung, gesundheitlicher Bedürfnisse des Kindes, fehlender Betreuungsmöglichkeiten oder besonderen Anforderungen in der ersten Familienzeit.
«Eine Mutter soll selbst entscheiden können, wann sie nach der Geburt wieder politisch aktiv sein möchte. Eine Stellvertretung schafft dafür die nötige Freiheit und stellt gleichzeitig sicher, dass die Wähler weiterhin vertreten bleiben», sagt Andrea Pfäffli.
Vereinbarkeit von Familie und politischem Mandat verbessern
Die Motion verlangt die notwendigen Anpassungen der Kantonsverfassung und der gesetzlichen Grundlagen.
Kantonsrätinnen sollen ihr Mandat rund um die Geburt eines Kindes während einer begrenzten Zeit freiwillig an die erste nicht gewählte Ersatzperson ihrer Wahlliste übertragen können. Die ordentliche Mandatsträgerin kann ihr Amt jederzeit wieder selbst ausüben.
Mehrere Kantone kennen bereits Stellvertretungsmodelle oder haben solche in den vergangenen Jahren eingeführt. Dazu gehören unter anderem Aargau, Jura, Genf, Neuenburg, Wallis und Graubünden. Auch Zürich und Solothurn haben entsprechende Regelungen beschlossen.
Mit ihrem Vorstoss will Andrea Pfäffli erreichen, dass auch Luzern die Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und politischem Amt verbessert und die Attraktivität des Milizparlaments stärkt.










