Der Schwyzer Regierungsrat will die Beiträge für Mehrkosten beim Umbau denkmalgeschützter Gebäude auch künftig aus dem Lotteriefonds entnehmen.
Das Rathaus in Schwyz.
Das Rathaus in Schwyz. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Der amtierende Schwyzer Kantonsratspräsident Roger Brändli (Mitte) stört sich daran, dass Grundeigentümer im Kanton Schwyz für den grössten Teil der denkmalschutzbedingten Mehrkosten selber aufkommen müssen.

Er fordert in einer Motion, «wer befiehlt, soll auch zahlen».

Dazu müsse der Kanton einen deutlich grösseren Teil der Mehrkosten übernehmen. Heute sind es 18 bis 25 Prozent der substanzerhaltenden Massnahmen.

Von einer Erhöhung verspricht sich Brändli eine höhere Akzeptanz von Unterschutzstellungen. Auch sollen diese künftig nicht mehr zulasten des Lotteriefonds gehen.

Über die Höhe der Beiträge lässt die Regierung mit sich reden

Der Regierungsrat hingegen will an der heutigen Praxis festhalten, wie er am Donnerstag, 24. November 2022, mitteilte.

Für den Lotteriefonds als Geldquelle spreche, dass man so im hoch dynamischen Bauwesen flexibel reagieren könne. Der Prozess habe sich bewährt und sollte nicht ohne Not geändert werden.

Was die Höhe der Beiträge angeht, lässt die Regierung dagegen mit sich reden: Mit den aktuellen Beitragsätzen werde nur ein Teil der denkmalpflegerischen Mehrkosten abgedeckt.

Sie sei bereit, mehr zu bezahlen. Unter Berücksichtigung der Lotteriefondsentwicklung sollen neu 25 bis 35 Prozent abgegolten werden, oder 2,7 Millionen Franken jährlich.

700-jähriges Haus wurde ohne die nötige Bewilligung abgerissen

Im Kanton Schwyz kam es in der Vergangenheit immer wieder zu Konflikten im Zusammenhang mit dem Denkmalschutz.

Zuletzt wurde in Illgau ein 700-jähriges Haus ohne die nötige Bewilligung abgerissen.

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