Sattel: Bauen ohne Bewilligung ist ein Offizialdelikt

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Schwyz,

Wie die Gemeinde Sattel mitteilt, will sie die Bevölkerung daran erinnern, dass Bauen ohne Bewilligung ein Offizialdelikt ist und strafrechtlich verfolgt wird.

Das Gemeindehaus in Sattel im Kanton Schwyz.
Das Gemeindehaus in Sattel im Kanton Schwyz. - Nau.ch / Simone Imhof

In den letzten Monaten beziehungsweise Jahren wurde in der Gemeinde Sattel eine rege Bautätigkeit festgestellt.

Mit Ausbruch der Corona-Pandemie wurde vermehrt Zeit in die (Um-)Gestaltung oder den Bau des Eigenheims investiert.

In diesem Zusammenhang erinnert der Gemeinderat daran, dass Bauen ohne Baubewilligung ein Offizialdelikt ist und bei Kenntnis strafrechtlich verfolgt werden muss.

Bauten nur mit Bewilligungen erlaubt

Nach dem Planungs- und Baugesetz dürfen Bauten und Anlagen nur mit behördlicher Bewilligung errichtet oder geändert werden.

Bauten und Anlagen werden namentlich dann geändert, wenn sie äusserlich umgestaltet, erweitert, umgebaut oder einer neuen Nutzung zugeführt werden.

Bewilligungspflichtige Bauten

Das heisst, nicht nur der An-, Um- oder Neubau eines Hauses benötigt eine Bewilligung, sondern beispielsweise auch die Verglasung eines Gartensitzplatzes, der Anbau einer Terrasse oder die Umnutzung eines ehemals landwirtschaftlich genutzten Stalls (beispielsweise als Werkstatt).

Bewilligungspflichtig sind auch Fassadenänderungen, die Erstellung von Stützmauern, Kaminen, Parkplätzen und so weiter.

Es empfiehlt sich, sich frühzeitig mit der Bauverwaltung in Verbindung zu setzen und abzuklären, ob eine bauliche Veränderung oder eine Nutzungsänderung bewilligungspflichtig, nicht bewilligungspflichtig oder lediglich meldepflichtig ist.

Strafrechtliche Verfolgung möglich

Wer Bauten und Anlagen ohne Baubewilligung oder in Abweichung einer Baubewilligung errichtet, ändert oder umnutzt ist gemäss dem Planungs- und Baugesetz, nach den Vorschriften des Justizgesetzes und der Schweizerischen Strafprozessordnung strafrechtlich zu verfolgen und kann mit Busse bis 50'000 Franken bestraft werden.

Zudem werden widerrechtliche Gewinne und Vermögenswerte, die aus der Nutzung von Bauten und Anlagen ohne Bewilligung stammen, nach den Bestimmungen des Schweizerischen Strafgesetzbuches eingezogen.

Wenn der Gemeinderat Kenntnis von einem Bau, einer Erweiterung oder der Umnutzung ohne Bewilligung erhält, ist er von Amtes wegen verpflichtet dies der Staatsanwaltschaft anzuzeigen.

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