In Einsiedeln wird Begegnungszone «Hauptstrasse» realisiert
Wie die Gemeinde Einsiedeln mitteilt, soll die vom Bezirksrat beschlossene Einführung einer Begegnungszone in der Hauptstrasse Realität werden.

Die Aufwertung des Dorfkerns von Einsiedeln, mit Fokus auf die Achse Bahnhof – Kloster hat der Bezirksrat bereits in seinem Leitbild der Legislaturperiode 2016 bis 2018 als Ziel formuliert.
Der Klosterplatz ist seit Längerem für den Verkehr freigegeben, und für den Dorfplatz wurde eine Vorstudie erarbeitet.
Das dritte prägende Element der Dorfkerngestaltung bildet die Hauptstrasse zwischen dem Dorfplatz (Schmiedenstrasse) und dem Klosterplatz (Bärengasse).
Im Jahr 2015 bestätigte der Bezirksrat die definitive Einführung des bisher provisorisch geltenden Einbahnregimes auf der Hauptstrasse sowie die Einführung einer Begegnungszone.
Die Konzeption fokussiert sich auf die Hauptstrasse
In verschiedenen Planungsphasen ist die Umgestaltung der Hauptstrasse weiterentwickelt und der Projektperimeter präzisiert worden.
Die nun vorliegende Konzeption stellt einen konsolidierten Lösungsansatz dar und fokussiert sich aus politischen und wirtschaftlichen Überlegungen ausschliesslich auf die Hauptstrasse und bildet zusammen mit dem Klosterplatz eine Planungseinheit.
Das bereits gültige Einbahnregime für Motorfahrzeuge ab der Mühlestrasse in Fahrtrichtung Kloster und die Signalisation einer «Begegnungszone» für den bezeichneten Perimeter auf der Hauptstrasse und dem Klosterplatz ist aus Sicht des Bezirks zweck- und verhältnismässig.
Keine Auswirkungen auf den Verkehrsfluss ausserhalb der Begegnungszone
Die Gewährung des Vortrittsrechts für den Fussverkehr innerhalb des Perimeters ist gerechtfertigt.
Dadurch und durch die Reduktion der erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometer pro Stunde auf 20 Kilometer pro Stunde kann die Sicherheit für den Fuss- und Veloverkehr erheblich verbessert werden.
Die bereits realisierte Umgestaltung des Klosterplatzes, in Kombination mit den vorgeschlagenen Massnahmen aus dem Umgestaltungskonzept auf der Hauptstrasse, werden keine nennenswerten Auswirkungen auf den Verkehrsfluss im Strassennetz ausserhalb des Perimeters der Begegnungszone haben.
Öffentliches Mitwirkungsverfahren
Bezirksstatthalter Hanspeter Egli begrüsste und informierte im Gemeindesaal zunächst die betroffenen Grundeigentümer der Hauptstrasse.
In einem zweiten Schritt legt der Bezirksrat den aus seiner Sicht ausgereiften und konsensfähigen Vorschlag öffentlich auf und startet ein Mitwirkungsverfahren.
Die Planunterlagen für die öffentliche Mitwirkung liegen vom 28. Oktober 2022 bis zum 28. November 2022 im Rathaus auf oder können auf der Webseite des Bezirks Einsiedeln eingesehen werden.










