Wie die Gemeinde Arth berichtet, wird die Teilzonenplanänderung Bahnhof Süd voraussichtlich Ende 2025 der Gemeindeversammlung vorgelegt.
Die Seepromenade in Arth am Südufer des Zugersees.
Die Seepromenade in Arth am Südufer des Zugersees. - Nau.ch / Simone Imhof
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Ende Jahr 2023 hat das Verwaltungsgericht die Beschwerde des Schwyzer Heimatschutzes zur Teilzonenplanänderung Bahnhof Süd vollumfänglich abgewiesen.

Gleichzeitig wurde auch die Beschwerde der Schumett AG gegen das Rodungsgesuch und die Teilnutzungsplanung Schuttweg in sieben von acht Punkten abgewiesen.

In einem Punkt wurde die Sache aber zu ergänzenden Abklärungen und neuem Entscheid an die Vorinstanzen zurückgewiesen.

Neues Lärmgutachten

Im Verlauf des Verwaltungsgerichtsverfahrens zeigte sich, dass das 2018 erstellte Lärmgutachten gewisse Mängel und Lücken enthielt.

Die Gemeinde Arth hat deshalb umgehend ein neues Lärmgutachten bei einem ausgewiesenen Experten in Auftrag gegeben.

Und in den letzten Wochen konnte mit den beiden Vorinstanzen das konkrete weitere Verfahren geklärt werden.

Derzeit sind nun die erforderlichen Anpassungen der benötigten Dokumente in Gang.

Gesetzliche Vorgaben eingehalten

Und voraussichtlich noch im Mai 2024 werden das aktualisierte Rodungsgesuch und die nachgeführte Teilnutzungsplanung Schuttweg nochmals 30 Tage öffentlich aufgelegt.

Materiell sind dabei allerdings nur noch Einsprachen zur Lärm-Thematik zulässig.

Das neue Lärmgutachten dürfte jedoch klar nachweisen, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

Der Gemeinderat hofft deshalb, dass keine erneute Einsprache erhoben wird.

Verzögerung bei Einsprachen

Denn ein Weiterzug einer Einsprache bis vor Verwaltungsgericht könnte schnell eine Verzögerung von bis zu einem Jahr bedeuten.

Aber selbst bei einem solchen Szenario geht der Gemeinderat davon aus, dass die Teilzonenplanänderung Bahnhof Süd und die Teilnutzungsplanänderung Schuttweg (inklusive Ausgabenbewilligung) spätestens Ende 2025 der Gemeindeversammlung und nachfolgend den Stimmberechtigten zur Urnenabstimmung vorgelegt werden kann.

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