Gericht

Gericht behandelt Tweet über verstorbene Thurgauer Regierungsrätin

Mass-Voll-Präsident Nicolas Rimoldi muss sich wegen übler Nachrede vor dem Bezirksgericht Frauenfeld verantworten. Grund dafür ist ein Post auf der Plattform X, vormals Twitter, über die verstorbene Thurgauer Regierungsrätin Sonja Wiesmann (SP).

Nicolas Rimoldi, Präsident der Bewegung Mass-Voll, muss sich im März wegen übler Nachrede vor dem Bezirksgericht Frauenfeld verantworten. (Archivbild)
Nicolas Rimoldi, Präsident der Bewegung Mass-Voll, muss sich im März wegen übler Nachrede vor dem Bezirksgericht Frauenfeld verantworten. (Archivbild) - KEYSTONE/PETER SCHNEIDER

Mit Bezug auf einen Medienbericht über die im Amt verstorbene Regierungsrätin schrieb Rimoldi: «Eine Mörderin weniger. Ich bedauere, wird sie nie vor einem Gericht Gerechtigkeit für das Corona-Verbrechen erfahren.»

Dies geht aus einem Strafbefehl der Thurgauer Staatsanwaltschaft hervor. Rimoldi habe die Ehre der Verstorbenen und das Pietätsgefühl der Angehörigen verletzt, heisst es darin. Er wurde wegen übler Nachrede gegen eine Verstorbene mit einer Busse von 200 Franken bestraft. Ausserdem wurden ihm Verfahrensgebühren sowie Untersuchungs- und Polizeikosten in der Höhe von 780 Franken auferlegt.

Diese Strafe akzeptierte Rimoldi nicht. Die Staatsanwaltschaft überwies den Strafbefehl ans Gericht, wie ein Sprecher der Thurgauer Staatsanwaltschaft gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA bestätigte.

Die Verhandlung am Bezirksgericht Frauenfeld ist am 5. März geplant. Als Privatklägerinnen sind die beiden Töchter der Verstorbenen aufgeführt.

Rimoldi ist juristisch kein Unbekannter: In der Vergangenheit musste er sich bereits mehrfach vor Gericht verantworten.

Vor einem Monat wies das Bundesgericht eine Beschwerde des Präsidenten der Bewegung Mass-Voll ab. Es gelangte zum Schluss, dass sich Rimoldi der Nötigung schuldig gemacht hat, weil er im Jahr 2021 zwei Mal Demonstrationszüge auf die Strasse lenkte und damit den motorisierten Verkehr behinderte. Auch eine Verurteilung wegen Störung des Polizeidienstes, der Hinderung einer Amtshandlung sowie der mehrfachen Teilnahme an unbewilligten Demonstrationen war gemäss Bundesgericht rechtens.

Das Zürcher Bezirksgericht sprach ihn im vergangenen November in erster Instanz schuldig, weil er Polizisten als «Nazis» beschimpft haben soll. Rimoldi gab an, das Urteil weiterzuziehen.

Ende September verurteilte ihn das Zürcher Bezirksgericht erstinstanzlich wegen Verleumdung des früheren Juso-Präsidenten Nicola Siegrist. Hitler sei Siegrists Vorbild, schrieb Rimoldi auf X.

Kommentare

User #1197 (nicht angemeldet)

warum? Viele haben bedauern das die Flacherdr prediger vor Gericht kommen. Nur weil die ETH etwas behauptet, muss es nicht stimmen. Erst recht wenn dann der BR kommt und es besser weiss...

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