Einsiedeln stimmt über neue Kurtaxe ab
Einsiedeln will die Kurtaxe flexibler gestalten und durch Rahmenbeträge ersetzen. Über die Teilrevision wird am 29. November 2026 abgestimmt.

Wie der Bezirk Einsiedeln mitteilt, hat der Bezirksrat Einsiedeln die Teilrevision des Kurtaxenreglements und den dazugehörigen Botschaftstext verabschiedet. Die Vorlage wird den Stimmberechtigten am 29. November 2026 zur Abstimmung unterbreitet.
Das Inkrafttreten ist – unter Vorbehalt der Genehmigung durch den Regierungsrat – auf den 1. März 2027 vorgesehen.
Mit der Teilrevision werden die bisherigen fixen – und damit auch starren – Kurtaxen durch Rahmenbeträge ersetzt. Damit soll künftig besser und flexibler auf Veränderungen des touristischen Angebots, der touristischen Bedürfnisse und der Finanzierungskosten reagiert werden können, ohne dass für jede Anpassung erneut das Reglement revidiert werden muss.
Die Stimmberechtigten legen mit ihrer Zustimmung neu die verbindlichen Mindest- und Höchstbeträge fest.
Kurtaxe wird jährlich überprüft
Die konkrete Höhe der Kurtaxe wird vom Bezirksrat innerhalb dieses Rahmens festgesetzt. Dabei berücksichtigt er den gesetzlichen Zweck der Kurtaxe, das touristische Leistungsangebot und die Gästebedürfnisse.
Anpassungen der Kurtaxen werden jeweils im Rahmen des Budgetierungsprozesses für das Folgejahr beschlossen und öffentlich mitgeteilt. Erfolgt kein neuer Beschluss, gelten die bisherigen Tarife unverändert weiter.
Erhöhung der Kurtaxen
Bei Annahme der Vorlage ist vorgesehen, dass die Kurtaxe für Übernachtungen in Hotels, Ferienunterkünften und auf Campingplätzen auf 4,90 Franken für Erwachsene und 2,45 Franken für Kinder und Jugendliche erhöht wird.
In Jugendherbergen und Gruppenunterkünften sind Ansätze von 2,60 Franken beziehungsweise 1,30 Franken vorgesehen. Neu sind Kinder ab dem sechsten Geburtstag kurtaxenpflichtig. Sowohl die Hotellerie als auch Einsiedeln Tourismus unterstützen die Erhöhung der Kurtaxen.
Auch Einsiedler Vereine können profitieren
Die zusätzlichen Einnahmen sollen insbesondere die dauerhafte Finanzierung der ÖV-Gästekarte, die Unterstützung touristisch bedeutender Veranstaltungen sowie die Weiterentwicklung touristischer Angebote und Infrastrukturen ermöglichen. Die ordentliche Bezirksrechnung wird durch die Anpassung nicht zusätzlich belastet.
Von den Beiträgen können auch Einsiedler Vereine und Veranstalter profitieren, sofern ihre Anlässe einen touristischen Charakter oder eine touristische Ausrichtung aufweisen. Der Bezirksrat empfiehlt den Stimmberechtigten, der Vorlage zuzustimmen. Die beratende Bezirksgemeinde findet am 16. September 2026 statt.










