Einsiedeln kann noch nicht über Schulhaus Willerzell abstimmen
Die Einsiedler Stimmberechtigten können noch nicht an der Urne über das Schulhausprojekt in Willerzell abstimmen. Das Schwyzer Verwaltungsgericht hat einen Entscheid der Bezirksgemeindeversammlung aufgehoben.

Das Gericht hiess eine Beschwerde eines Stimmberechtigten gut, wie die Gemeinde am Freitag mitteilte. Das Urteil liegt der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vor.
Die Bezirksgemeindeversammlung hatte am 13. April die Schulhausvorlage an die Urnenabstimmung überwiesen. Zuvor hatte der Stimmberechtigte beantragt, die Vorlage an den Bezirksrat zurückzuweisen und den Entscheid über eine Abstimmung an der Urne zu verschieben.
Noch nicht reif zur Entscheidung
Der Stimmberechtigte begründete seinen Antrag damit, dass das Sachgeschäft noch unvollständig sei. Es dürfe deswegen noch nicht den Stimmberechtigten zur Abstimmung vorgelegt werden.
Der Bezirksrat liess den Antrag des Stimmberechtigten aber nicht zu. Er sah in dem Rückweisungs- respektive Verschiebungsantrag einen versteckten Ablehnungsantrag. Das Verwaltungsgericht sah dies aber anders.
Der Beschwerdeführer habe sich an der Versammlung weder ausdrücklich noch indirekt ablehnend zum Schulhausprojekt geäussert, heisst es in dem Urteil. An der ganzen Versammlung habe niemand gegen das Projekt Stellung bezogen.
Weil der Bezirksrat zu unrecht nicht über Rückweisungsantrag abstimmen liess, hob das Verwaltungsgericht die Überweisung der Vorlage an die Urnenabstimmung auf. Die Beratung der Bezirksgemeindeversammlung sei zu wiederholen, erklärte das Gericht.
Urnenabstimmung nicht ausschalten
Das Verwaltungsgericht gab dem Bezirksrat aber insofern Recht, dass gegenüber Rückweisungsanträgen Zurückhaltung angebracht sei. Die Urnenabstimmung dürfe nicht von Gegnern der Sachvorlage mit einem Rückweisungsantrag ausgeschaltet werden.
Der Bezirksrat teilte mit, er werde den Entscheid analysieren. Er werde dann über das weitere Vorgehen befinden.
Der Bezirk Einsiedeln plant seit Jahren an den dem Schulhausprojekt. Knackpunkt ist der für die Erweiterung der Schulanlage nötige Landerwerb.






