Rathaus-Sanierung: Bezirksrat genehmigt Nachtragskredit
Bei der laufenden Innensanierung des Rathauses sind zusätzliche Arbeiten erforderlich geworden. Der Bezirksrat Einsiedeln erläutert die Ursachen und Kosten.

Bei der laufenden Innensanierung des Rathauses sind zusätzliche Arbeiten erforderlich geworden, wie der Bezirk Einsiedeln mitteilt.
Ursachen sind insbesondere erst während des Rückbaus erkennbare Schadstoffbelastungen sowie verbindliche Auflagen in den Bereichen Brandschutz, Denkmalpflege und Sicherheit.
Der Bezirksrat hat deshalb einen Brutto-Nachtragskredit von 403'000 Franken genehmigt.
Bauarbeiten haben im April begonnen
Nach dem Umzug der Bezirksverwaltung in den Einsiedlerhof wird das Rathaus für seine künftigen Nutzungen umgebaut. Die Bauarbeiten haben im April 2026 begonnen.
Ursprünglich waren die Umbauarbeiten mit rund 1,08 Millionen Franken veranschlagt. Im Februar 2026 wurden der Fensterersatz vorgezogen und für die damals bekannte Altlastensanierung zusätzliche Mittel von 530'000 Franken eingestellt. Für die Innensanierung, den Fensterersatz und die Altlastensanierung waren in der Investitionsrechnung damit insgesamt rund 1,63 Millionen Franken eingestellt.
Im Verlauf der Arbeiten zeigte sich, dass einzelne Eingriffe umfangreicher ausfallen als aufgrund der vorgängigen Untersuchungen und Planungen angenommen werden konnte.
Der Bezirksrat ist sich bewusst, dass der zusätzliche Finanzbedarf Fragen auslöst. Er legt deshalb die Ursachen und die Verwendung der Mittel transparent dar.
Mehrkosten grösstenteils durch Auflagen und unvorhersehbare Befunde bedingt
Ein wesentlicher Teil der Mehrkosten betrifft Arbeiten, die für einen gesetzeskonformen und sicheren Betrieb des Gebäudes notwendig sind: Nach dem Öffnen von Bauteilen wurden zusätzliche Schadstoffbelastungen festgestellt. Neben der erweiterten Sanierung sind entsprechende Wiederherstellungsarbeiten erforderlich.
Im Baubewilligungsverfahren wurde ein vollständiger Ersatz der Brandmeldeanlage mit Vollschutz des Gebäudes verlangt. Zusätzlich müssen Teile der Deckenkonstruktion brandschutztechnisch verkleidet werden.
Nach dem Entfernen einer abgehängten Metalldecke kam im Erdgeschoss eine historische Stuckaturdecke zum Vorschein. Aufgrund der denkmalpflegerischen Vorgaben muss sie restauriert und dokumentiert werden. Damit bleibt ein wertvolles Zeugnis der Baugeschichte des kantonal geschützten Rathauses erhalten.
Für die künftige Nutzung durch das Bezirksgericht sind gemäss Vorgaben des Bundes zusätzliche Sicherheits- und Elektroinstallationen erforderlich. Weitere Mehrkosten entstehen beim Ersatz der Beleuchtung, bei der Instandstellung des Hintereingangs sowie bei der Anpassung des Eingangs zum Tourismusbüro.
Klare Trennung der Kosten
Die aktuell ermittelten zusätzlichen Aufwendungen belaufen sich insgesamt auf 553'000 Franken. Davon werden 150'000 Franken für die Möblierung und die technische Sicherheitsausstattung der Gerichtssäle nicht über den Nachtragskredit finanziert.
Dabei handelt es sich nicht um bauliche Investitionen, sondern um die betriebliche Ausstattung des Bezirksgerichts. Diese Ausgaben sollen deshalb dem ordentlichen Budget 2027 des Bezirksgerichts belastet werden.
Für die Investitionsrechnung 2026 verbleibt damit ein Brutto-Nachtragskredit von 403'000 Franken. Für die denkmalpflegerischen Arbeiten wird mit einem Kantonsbeitrag von rund 53'000 Franken gerechnet. Die definitive Beitragshöhe wird nach Abschluss und Prüfung der Arbeiten festgelegt.
Zusatzbelastung voraussichtlich bei rund 500'000 Franken
Nach Abzug des erwarteten Denkmalpflegebeitrags dürfte sich die Nettobelastung des Nachtragskredits auf rund 350'000 Franken reduzieren. Zusammen mit den für das Budget 2027 vorgesehenen 150'000 Franken beträgt die derzeit erwartete zusätzliche Nettobelastung des Bezirks insgesamt rund 500'000 Franken.
Bei einzelnen Vergaben konnten die budgetierten Beträge unterschritten werden; so lag beispielsweise die Vergabe der Fensterarbeiten rund 32'000 Franken unter dem Kostenvoranschlag.
Diese Einsparungen reichen jedoch nicht aus, um die nun festgestellten Zusatzaufwendungen zu decken.
Arbeiten sollen ohne Unterbruch fortgesetzt werden
Der Bezirksrat hat den Nachtragskredit gestützt auf Paragraph 12 des Finanzhaushaltsgesetzes für die Bezirke und Gemeinden unter vorzeitiger Inanspruchnahme genehmigt. Damit sollen ein kostspieliger Baustopp, Verzögerungen und zusätzliche Folgekosten vermieden werden.
Mit den vorgesehenen Massnahmen wird zudem sichergestellt, dass das Rathaus den heutigen gesetzlichen Anforderungen entspricht, die denkmalpflegerisch wertvolle Bausubstanz langfristig erhalten bleibt und die Räumlichkeiten den Bedürfnissen auch künftig gerecht werden.
Der Bezirksrat wird die weitere Kostenentwicklung eng begleiten. Das Ziel bleibt, die notwendigen Arbeiten wirtschaftlich umzusetzen und das Rathaus dauerhaft für seine neuen öffentlichen Nutzungen zu sichern.










