Einsiedeln

Bezirksrat plant Veräusserung des Gerbe-Areals im Baurecht

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Schwyz,

Der Bezirksrat Einsiedeln beabsichtigt, das obere Gerbe-Areal gemeinsam mit dem Kloster für eine dichte Wohnüberbauung im Baurecht zu veräussern.

Einsiedeln
Das Dorf Einsiedeln mit dem Benediktinerkloster. - Keystone

Wie der Bezirk Einsiedeln informiert, hat der Bezirksrat am 13. August 2025 beschlossen, das obere Gerbe-Areal (Grundstück GB 2752) einer Nutzung zuzuführen und im Baurecht zu veräussern. Zusammen mit dem benachbarten Grundstück des Klosters Einsiedeln (GB 6098) lässt sich aufgrund der gemeinsamen Gestaltungsplanpflicht eine optimale Wohnüberbauung realisieren.

Das Kloster Einsiedeln selbst hat wiederholt Interesse gezeigt, sein Grundstück (GB 6098, 1'744 m2) in der oberen Gerbe überbauen zu wollen. Es war im Jahr 2009 im Rahmen eines Landabtausches beim Neubau des Schulhauses Euthal zu diesem Land gekommen.

Gestaltungsplan sieht hohe Wohnqualität vor

Das benachbarte Grundstück des Bezirks (GB 2752) umfasst eine Fläche von 5382 Quadratmeter. Gemäss Verkehrswertschätzung aus dem Jahr 2023 weist es einen Verkehrswert von 10,8 Millionen Franken auf (inkl. Abzug eines Ausnützungstransfers von 600 Quadratmeter).

Beide Grundstücke befinden sich in der Wohnzone W3, sind unüberbaut und unterliegen beide einer gemeinsamen Gestaltungsplanpflicht. Der entsprechende Gestaltungsplan «Föhrenweg» sieht die Schaffung einer dichten, in das Quartier integrierten Wohnbebauung mit hoher Wohnqualität vor.

Schaffung von Wohnraum

Der Bezirksrat sieht derzeit keinen bestimmten Nutzen für sein in der Wohnzone gelegenes Grundstück. Zumal mit dem kürzlichen Erwerb der Häuser «Flora» und «Sonneck» besser gelegene Landreserven für den Bezirk geschaffen werden konnten.

Die Realisierung eines gemeinsamen Überbauungsprojekts mit dem Kloster, unter Ausnutzung der Vorteile der Gestaltungsplanpflicht, wird vom Bezirksrat daher im Grundsatz begrüsst. Ziel ist die Schaffung von Wohnraum. Gleichzeitig kann das Bezirksgrundstück ertragbringend angelegt werden.

Verkaufsdossier wird gemeinsam erstellt

Inhaltliche Vorgaben wurden noch keine gemacht beziehungsweise liegen noch nicht vor. Das Ressort Liegenschaften Sport Freizeit ist beauftragt, zusammen mit dem Kloster ein Verkaufsdossier vorzubereiten, welches den Stimmberechtigten zur Beschlussfassung vorgelegt werden kann.

Der zeitliche Horizont ist noch offen. Das Verkaufsdossier soll das gemeinsame Vorgehen aufzeigen, die vorgesehene Ausschreibung im Baurecht an einen Investor und die Baurechtskonditionen.

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