Einsiedeln

Bauprojekte Trachslau und Grosser Herrgott starten 2026

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Schwyz,

Die Baubewilligungen für die Umnutzung des Schulhauses Trachslau und den Kreisel Grosser Herrgott in Einsiedeln sind rechtskräftig; Bezug und Bau beginnen 2026.

Kloster Einsiedeln.
Das Kloster Einsiedeln. - Nau.ch / Jeannine Good

Wie der Bezirk Einsiedeln berichtet, hat die Schwyzer Justiz in zwei für den Bezirk Einsiedeln wichtigen Sachvorlagen entschieden: Sowohl die Baubewilligung für die Umnutzung des alten Schulhauses Trachslau in Wohnungen als auch die Baubewilligung für die Erstellung des Kreisels «Grosser Herrgott» sind rechtens.

Am 24. November 2024 haben die Einsiedler Stimmberechtigten der Ausgabenbewilligung für eine temporäre Umnutzung des alten Schulhauses Trachslau zugestimmt. Gegen das in der Folge ausgearbeitete Baugesuch, das die Umnutzung in ein Mehrfamilienhaus mit Asyl-, Flüchtlings- und Sozialwohnungen vorsah, wurden zwei Einsprachen eingereicht.

Der Bezirksrat hat diese am 28. Mai 2025 abgewiesen. Ein Einsprecher erhob hierauf beim Regierungsrat Beschwerde und verlangte die Aufhebung der erteilten Baubewilligung aus diversen Gründen. Der Regierungsrat wies die Beschwerde am 23. September 2025 in praktisch allen Punkten ab.

Klargestellt wurde einzig, dass die Baubewilligung auf fünf Jahre ab Rechtskraft befristet ist, aber die Option auf eine Verlängerung besteht. Für diese wäre wiederum eine Baubewilligung erforderlich.

Bezug ab Sommer 2026

Eine vom Beschwerdeführer beim Verwaltungsgericht eingereichte Verwaltungsgerichtsbeschwerde wurde von ihm zwischenzeitlich zurückgezogen, so dass der Entscheid des Regierungsrates und damit auch die Baubewilligung nun rechtskräftig sind.

Das zuständige Ressort Liegenschaften Sport Freizeit hat die Umsetzung gestartet. Der Bezug der ersten Wohnung soll im Sommer 2026 erfolgen.

Kreisel nicht im Widerspruch zur Verkehrsplanung

In der Volksabstimmung vom 3. März 2024 wurde der Ausgabenbewilligung für die Umgestaltung des «Grossen Herrgott» zugestimmt. Auch gegen dieses ausgearbeitete Baugesuch wurden Einsprachen erhoben.

Der Bezirksrat ist auf diese am 23. April 2025 mangels Einsprachebefugnis nicht eingetreten und hat die Einsprachen auch inhaltlich abgewiesen. Die Einwendungen bezogen sich im Wesentlichen auf Verkehrsplanung, Verkehrssicherheit und Denkmalpflege. Der Regierungsrat hat auch diesen Beschluss des Bezirksrates geschützt und die Baubewilligung bestätigt. Der Entscheid ist dieser Tage in Rechtskraft erwachsen. Die Baumeisterarbeiten konnte der Bezirksrat an seiner letzten Sitzung nun vergeben. Die Bauarbeiten starten voraussichtlich im zweiten Quartal 2026.

Umgestaltung Hauptstrasse und Begegnungszone

Einen ersten Abschluss fand sodann das Vorprojekt zur Umgestaltung der Hauptstrasse mit Einführung einer Begegnungszone. Das Vorprojekt wurde vom Bezirksrat an der letzten Sitzung verabschiedet. Im Rahmen des nun startenden Bauprojekts werden in einem ersten Schritt Gespräche mit den Anstössern geführt. Zu gegebener Zeit wird das Vorprojekt dann ausführlicher vorgestellt.

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