Schwyz droht Staatshaftungsklage wegen Verfolgung Jenischer
Schwyz könnte wegen Verfolgung jenischer Kinder juristisch belangt werden.

Dem Kanton Schwyz droht eine Staatshaftungsklage, nachdem eine Opferanwältin der Jenischen-Verfolgung juristische Schritte gegen die Behörde prüft. Als Tatbestände stehen Menschlichkeit, Völkermord oder Folter im Raum.
Ein jenisches Kind, heute ein 72 Jahre alter Mann, wurde seiner Familie entrissen und bis 1990 bevormundet, wie der «Beobachter» in seiner heutigen Ausgabe schrieb. In über 37 Jahren durchlief er neun Heime, acht psychiatrische Kliniken und war bei neun verschiedenen Bauern.
Die Verfolgung jenischer Kinder in der Schweiz, bei der bis 1973 rund 2000 Kinder ihren Familien entrissen wurden, wurde vom Bundesrat im Februar als «Verbrechen gegen die Menschlichkeit» eingestuft.
Vorwürfe schwerwiegender Natur
Der Vormund des Opfers, langjähriger Leiter des Schutzaufsichts- und Fürsorgeamts des Kantons Schwyz, verfolgte laut der Zeitschrift das Ziel, ihn zu einer sesshaften Lebensweise zu zwingen. Dabei verletzte er laut einer Historikerin Grund- und Menschenrechte. Gemäss Historikern sei der damalige Leiter «ein Täter» und der Kanton Schwyz ein «Vorreiter in der Jenischen-Bekämpfung».
Eine Strafrechtsprofessorin sieht im Artikel starke Hinweise, dass sich der Schwyzer Beamte des nicht verjährenden Straftatbestands des Völkermords schuldig gemacht haben könnte. Das Opfer und seine Anwältin halten zudem Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord oder Folter nach Schweizer und internationalem Recht für möglich.
Mögliche Staatshaftungsklage
Da der Schwyzer Beamte verstorben ist, richtet sich eine mögliche Staatshaftungsklage gegen den Kanton Schwyz. Der ehemalige Leiter traf alle Entscheidungen als Vormund in behördlicher Funktion. Noch ist nicht entschieden, ob die Opferanwältin eine Staatshaftungsklage gegen den Kanton Schwyz einreicht. «Wir sind noch dabei, dies zu analysieren. Da die Akten sehr umfangreich sind, braucht das Zeit», wird sie zitiert.
Die Kommunikationsabteilung der Schwyzer Regierung bestätigte am Donnerstag gegenüber Keystone-SDA den Sachverhalt. Regierungsrat Damian Meier (FDP) zeigte sich sowohl im Artikel als auch in einer kürzlich erfolgten regierungsrätlichen Antwort auf einen politischen Vorstoss betroffen über das Schicksal des Mannes, äusserte sich jedoch nicht zu einer möglichen Klage.






