Neue Gebühren ab 2026: Weniger fürs Wasser, mehr für Abfall
Der Gemeinderat Kehrsatz senkt die Wasserverbrauchs- und Feuerwehrersatzabgabe, erhöht aber die Kehrichtgebühren zur Deckung steigender Kosten.

Wie die Gemeinde Kehrsatz mitteilt, hat der Gemeinderat im Rahmen seiner Kompetenzen auf 1. Januar 2026 verschiedene Ansätze angepasst. Da die Wasserversorgung durch jährliche Auflösung von Reserven noch bis ins Jahr 2034 überfinanziert wäre, können die Verbrauchsgebühren gesenkt werden.
Die Kehrichtentsorgung hingegen ist defizitär. Um die Finanzierung nachhaltig zu sichern, ist eine Gebührenerhöhung unumgänglich.
Seit der Fusion zur Regio-Feuerwehr läuft der Betrieb günstiger als angenommen. Deshalb kann die Feuerwehrersatzabgabe gesenkt werden. Die Abwassergebühren bleiben unverändert.
Analyse zeigt Handlungsbedarf
Eine Analyse über die finanzielle Situation der Spezialfinanzierungen der Wasserversorgung, der Abwasserentsorgung und der Kehrichtentsorgung sowie bei der Feuerwehr zeigte auf, dass Handlungsbedarf besteht. Im Grundsatz müssen die Spezialfinanzierungen selbsttragend sein und dürfen nicht durch Quersubventionen vom Steuerhaushalt mitfinanziert werden (Ausnahme wäre die Feuerwehr).
Zudem sind die Gebühren möglichst verursachergerecht einzufordern. Im Rahmen seiner Kompetenzen hat der Gemeinderat die Gebührenverordnung angepasst sowie in Anwendung von Art. 13 des Reglements für öffentliche Sicherheit den Feuerwehrersatzabgabesatz gesenkt.
Die neuen Gebühren zur Finanzierung der Wasserversorgung und der Kehrichtentsorgung werden noch vor in Kraftsetzung durch den Preisüberwacher überprüft. Dieser kann Empfehlungen zu der Gebührenfestsetzung abgeben. Der Gemeinderat wird seine Empfehlungen prüfen und anschliessend informieren.
Situation bei der Wasserversorgung
Erfahrungsgemäss empfiehlt der Preisüberwacher, dass die Kosten der Spezialfinanzierungen je hälftig der Verbrauchs- und der Grundgebühr belastet werden. Derzeit bestehen mehr Einnahmen auf Seite der Wasserverbrauchsgebühr.
Da die Spezialfinanzierung Wasser noch bis 2034 von Auflösung von Reserven aus dem seinerzeitigen Verkauf unserer Primäranlagen an den Wasserverbund Region Bern profitieren kann, ist es möglich, die Wasserverbrauchsgebühr zu senken.
Damit die grundsätzlichen Empfehlungen des Preisüberwachers berücksichtigt werden, sollen die Verbrauchsgebühren von heute 1,70 Franken auf neu 1,20 Franken je bezogenen Kubikmeter Wasser gesenkt werden. Die Grundgebühren bleiben somit unverändert.
Situation bei der Kehrichtentsorgung
In den vergangenen Jahren sind die Kosten für Sammlung, Transport und Verwertung von Grüngut- und Siedlungsabfällen kontinuierlich gestiegen. Das führt dazu, dass die Finanzierung der Spezialfinanzierung nicht mehr kostendeckend ist.
Die Reserven sind auf ein Mass geschrumpft, dass eine Erhöhung der Gebühren unabdingbar ist. Die Grüngut Einzel- sowie Jahresmarken wie auch die Grundgebühr Abfall werden sich daher ab dem 1. Januar 2026 um rund 45 Prozent erhöhen: Die Einzelmarken für die Abfallsäcke sowie die Containergebühren für Siedlungsabfall bleiben hingegen unverändert.
Grüngut-Jahresmarken können abbestellt werden
Die Produktgruppe Grüngut soll die nachweisbaren Kosten verursachergerecht finanzieren und die allgemeinen Kostensteigerungen sollen über die Grundgebührenerhöhung finanziert werden. Somit nähert man sich auch in diesem Bereich den Empfehlungen des Preisüberwachers an, wonach Grund- und Verbrauchsgebühren hälftig aufgeteilt werden sollen.
Die Grüngut-Jahresmarken werden wie gehabt im Dezember 2025 / Januar 2026 automatisch versendet. Wer also zurzeit im Besitz einer Jahresmarke ist und diese aufgrund der Gebührenerhöhung oder sonstigen Gründen künftig nicht mehr will, kann dies per Mail mitteilen.
In diesem Fall wird im nächsten Versand keine neue Marke mehr verschickt.
Situation bei der Abwasserentsorgung
Die Abwasserentsorgung steht finanziell auf einem soliden Fundament und bedarf zurzeit keiner Gebührenerhöhung. Die Gebühren bleiben somit auch 2026 unverändert.
Situation bei der Feuerwehr (FW)
Im Hinblick auf die FW-Fusion zur Regio Feuerwehr Belp auf das Jahr 2020 hin wurden die FW-Ersatzabgaben als Folge der zu erwartenden Mehrkosten auf 19,5 Prozent angehoben. Erfahrungsgemäss wurden die Budgets durchschnittlich um über 70'000 Franken respektive über 20 Prozent unterschritten.
Dies führte zu stetig steigenden Reserven. Der Stand ist seit der Fusion von 200'000 Franken auf nun über 500'000 Franken angestiegen.
Aus dargelegten Gründen drängt sich eine Reduktion des FW-Ersatzabgabesatzes auf. Die Berechnung mit dem neuen Satz von 13,5 Prozent ergibt eine Reduktion der Gesamtabgaben von etwas über 70'000 Franken.










