Gemeinderat beschliesst über Nachkredite und Investitionen
Der Gemeinderat hat Entscheidungen zu offenen Punkten aus der Revision der Jahresrechnung 2024 getroffen: der Handhabung von Nachkrediten und Investitionen.

Wie die Gemeinde Kaufdorf mitteilt, hat sich der Gemeinderat mit dem Management Letter der Revisionsstelle zur Jahresrechnung befasst und Entscheide zu offenen Punkten aus der Revision getroffen.
Zwei Themen wurden im Rahmen der Revision aufgenommen, welche die Handhabung von Nachkrediten und Investitionen betreffen.
Aktivierungsgrenze neu bei 20'000 Franken
Künftig werden Nachkredite unter 5000 Franken nicht mehr separat, sondern pauschal mit der Jahresrechnung gesammelt beschlossen und es werden künftig auch nur noch Nachkredite grösser als 5000 Franken in der Nachkredittabelle publiziert.
Die Aktivierungsgrenze wird sowohl für den allgemeinen Haushalt als auch für die Spezialfinanzierungen ab. 1. Januar 2026 von bisher 5000 Franken auf neu 20'000 Franken angehoben.
Dies bedeutet, dass Anschaffungen bis zu 20’000 Franken direkt der Erfolgsrechnung belastet und nicht mehr in der Investitionsrechnung geführt werden.
Administrationsaufwand wird niedriger
Diese beiden Anpassungen erfolgen in Abstimmung mit der Revisionsstelle und entsprechen der Praxis in vielen anderen Gemeinden ähnlicher Grösse sowie den gesetzlichen Vorgaben. Sie werden auch den Administrationsaufwand in der Verwaltung senken.