DeO-Studie zeigt nur eine machbare Variante
In Wollerau ist die Dorfentlastung Ost grundsätzlich möglich, aber nur eine Variante ist mit dem AZTM vereinbar. Weitere Abklärungen sind nötig.

Wie die Gemeinde Wollerau mitteilt, liegen die Ergebnisse der Arbeitsgruppe «Vereinbarkeit ATZM und DeO» vor und zeigen, dass die Dorfentlastung Ost (DeO) in zwei Linienführungen technisch machbar ist.
In Wollerau stehen zwei grosse Themen im Fokus: Der Neubau des AZTM zur Sicherstellung der gesetzlichen Pflegeversorgung und die von privater Seite initiierte Vision einer DeO. Das AZTM soll als zeitgemässes Alters- und Pflegeheim sowie betreuten Studio- und Wohneinheiten neu gebaut werden.
Die DeO ist als Umfahrungsstrasse für den motorisierten Individualverkehr geplant, um den Dorfkern vom Verkehr zu entlasten. Um die Vereinbarkeit von AZTM und DeO vertieft zu prüfen, hat der Gemeinderat eine gemischte Arbeitsgruppe eingesetzt.
Nur eine Variante bleibt realistisch
Die Ergebnisse zeigen, dass die DeO in zwei Linienführungen technisch machbar ist. Allerdings ist nur eine Variante (V2+) mit dem Neubau des AZTM vereinbar. Die Umsetzung dieser Variante ist verkehrlich sinnvoll, aber baulich anspruchsvoll.
Aus rechtlichen Gründen kann die DeO nicht westlich am AZTM entlang über dem Krebsbach geführt werden. Ebenso ist eine Tunnelvariante unter dem geplanten AZTM aus technisch-rechtlichen Gründen nicht möglich. Für die Weiterbearbeitung des Projekts DeO sind zusätzliche Abklärungen und Arbeiten erforderlich.
Die Schlussberichte der Arbeitsgruppe, der beiden Fachplaner und weitere Unterlagen zur DeO stehen auf der Webseite der Gemeinde zur Verfügung.
Schlussfolgerung und nächste Schritte
Dem Gemeinderat ist es wichtig, mit der Realisierung des Neubauprojekts AZTM die gesetzliche Pflegeversorgung in Wollerau langfristig sicherzustellen und eine nachhaltige Lösung zur verkehrstechnischen Dorfentlastung zu erarbeiten. Die Erkenntnisse der Arbeitsgruppe zeigen die grundsätzliche Machbarkeit einer DeO (Variante V2+) – zusammen mit dem Neubau des AZTM.
Die bauliche Umsetzung dieser Variante ist gleichzeitig anspruchsvoll. Deshalb muss die Variante in einem nächsten Schritt vertieft geprüft werden. Ziel ist es, weitere Antworten auf rechtliche, bauliche und finanzielle Fragen zu erhalten und damit Planungssicherheit zu schaffen.
Folglich wird den Stimmberechtigten eine Ausgabenbewilligung zur Realisierung des AZTM wie auch ein Planungskredit zur weiteren Projektierung einer erweiterten Dorfentlastung (Variante V2+ und Stegacker-Brücke) beantragt.
Die beiden Sachgeschäfte werden an der Gemeindeversammlung vom 16. September 2026 vorgestellt. Die Stimmberechtigten entscheiden schliesslich am 29. November 2026 an der Urne.










