Wie die Gemeinde Urdorf berichtet, wurde nach Prüfung die Gemeindewebseite als Publikationsorgan bestimmt. Damit haben alle Interessierten kostenlosen Zugriff.
Die Gemeindeverwaltung in Urdorf. - Bezirk Dietikon
Die Gemeindeverwaltung in Urdorf. - Bezirk Dietikon - Nau.ch / Simone Imhof
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Jede Gemeinde muss der Bevölkerung gewisse Informationen übermitteln.

Damit die Einwohner Bescheid wissen, muss die Gemeinde wichtige Entscheide öffentlich publizieren.

Mit der Veröffentlichung beginnt auch die Rechtsmittelfrist, in der Stimmberechtigte gegen einen Entscheid Einsprache erheben können.

Aktuelles amtliches Publikationsorgan der Gemeinde Urdorf ist die Limmattaler Zeitung.

Gemeindewebseite als amtliches Publikationsorgan

Gemäss der kantonalen Gemeindeverordnung können Gemeinden beschliessen, ihre amtlichen Publikationen im Internet zu veröffentlichen.

In der Folge hat der Gemeinderat geprüft, inwiefern als amtliches Publikationsorgan neu die Webseite der Gemeinde zu bestimmen ist.

Für eine Bestimmung der Gemeindewebseite als amtliches Publikationsorgan sprechen wesentliche Argumente.

Mehr Flexibilität

Einerseits können amtliche Publikationen im Internet jederzeit und zum gewünschten Zeitpunkt und damit ohne Vorlaufzeiten Dritter publiziert werden.

Andererseits sind die amtlichen Publikationen heute grundsätzlich kostenpflichtig, da sie ein Abonnement der Limmattaler Zeitung bedingen.

Davon ausgenommen ist die Grossauflage von Donnerstag.

Amtliche Publikationen müssen sachbedingt an allen Wochentagen publiziert werden können, sodass sie nicht gesamthaft auf Donnerstag eingeplant werden können.

Kostenloser Zugang für alle

Mit der ausschliesslichen und rechtsverbindlichen amtlichen Publikation auf der Webseite haben alle Personen, die das wollen, kostenlosen Zugriff auf die amtlichen Publikationen und erhalten diese sogar als Newsletter zugestellt.

Für Personen ohne Zugang zu www.urdorf.ch und dem Newsletter wird die Möglichkeit bestehen, dass eine Postzustellung durch die Gemeinde abonniert werden kann.

Einsparen von Publikationskosten

Abschliessend wird dadurch, dass keine Publikationskosten in der Limmattaler Zeitung mehr anfallen, die Gemeinderechnung um jährlich rund 20'000 Franken entlastet.

Nach Massgabe dieser Gründe hat der Gemeinderat beschlossen, als amtliches Publikationsorgan der Gemeinde die Gemeindewebseite zu bestimmen.

Amtliche Publikationen werden an den regulären Arbeitstagen publiziert. Der Beschluss wird am Donnerstag, 15. Februar 2024, amtlich publiziert.

Dagegen kann innert 30 Tagen beim Bezirksrat Rekurs erhoben werden. Eine Rechtskraft des Beschlusses wird zur gegebenen Zeit auf der Webseite der Gemeinde und informativ in der Limmattaler Zeitung publiziert.

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