Ab 2026: Baugesuche nur noch digital möglich
Urdorf stellt per 1. Januar 2026 vollständig auf das digitale Baubewilligungsverfahren um. Neue Baugesuche können dann nur noch elektronisch eingereicht werden.

Die Umstellung auf papierlose, digitale Baugesuche schreitet schnell voran, berichtet die Gemeinde Urdorf. Der Anteil elektronisch eingereichter Baugesuche hat im letzten Jahr stark zugenommen.
Mittlerweile erfolgen über zwei Drittel der Eingaben digital, weshalb ab 1. Januar 2026 auf das rein digitale Baubewilligungsverfahren umgestellt wird. Baugesuche in Papierform sind nicht mehr möglich.
Seit dem 1. April 2024 können Baugesuche über die Plattform «eBaugesucheZH» volldigital und rein elektronisch eingereicht werden. Es ist seither nicht mehr nötig, der Gemeinde Urdorf zusätzliche Papierexemplare per Post zu unterbreiten.
Volldigitale Baugesuche immer beliebter
Die Vorteile des rein digitalen Baubewilligungsverfahrens haben dazu geführt, dass der Anteil der elektronisch eingereichten Baugesuche im letzten Jahr stark zugenommen hat. 2024 wurde rund ein Drittel der Gesuche elektronisch eingereicht und im laufenden Jahr sind es bereits über zwei Drittel der Baugesuche.
Die Gesuchstellenden wechseln schneller als erwartet auf das digitale Baubewilligungsverfahren. Dadurch entfällt für die Gesuchstellenden und für die Verwaltung die physische Abwicklung in Papierform.
Bauprojekte können zeit- und ortsunabhängig eingereicht, elektronisch signiert und online bearbeitet werden. Transparenz und Nachvollziehbarkeit erhöhen sich, die Kommunikation zwischen den Beteiligten wird direkter und einfacher.
Keine Baugesuche mehr auf Papier ab 1.Januar 2026
Da die Gesuchstellenden schnell auf die volldigitale Verfahrensweise umsteigen, nutzt die Gemeinde Urdorf die Chance, den Zusatzaufwand durch die physische Baugesucheinreichung möglichst bald einsparen zu können.
Ab dem 1. Januar 2026 können neue Baugesuche nicht mehr auf Papier eingereicht werden. Neue Bauvorhaben werden ab dem kommenden Jahr ausschliesslich digital über «eBaugesucheZH» abgewickelt.
Laufende Eingaben, welche noch nicht digital eingereicht worden sind, müssen bis zum Abschluss auf Papier abgewickelt werden.









