Wie die Stadt Schlieren mitteilt, empfiehlt die Stadtpolizei Eltern, den Kindern die Grenzen zwischen einem Streich und einer möglichen Straftat zu erklären.
Halloween
In der Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November ist Halloween. - Stadt Schlieren
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Nach alter Legende lüftet sich an Halloween der Schleier zwischen den Toten und den Lebenden.

Entsprechend gruselig kostümieren sich die Kinder, schnitzen Fratzen in ausgeleuchtete Kürbisse, gehen von Haus zu Haus und sagen: «Süsses, sonst gibts Saures.»

Traditionell ist die Nacht von Halloween auch eine Nacht der Streiche.

Die Polizei appelliert zu Rücksichtnahme

Doch die Grenze zwischen einem lustigen Kinderstreich und einer Straftat ist schmal. Und nicht alle Einwohner haben den gleichen Humor.

In den letzten Jahren sind zwar immer weniger strafrechtlich relevante Vorfälle verzeichnet worden.

Dennoch wird die Stadtpolizei wachsam sein. Sie appelliert zu gegenseitiger Rücksichtnahme.

Kleine Kinder sollten begleitet werden

«Was du nicht willst, das man dir tut, das füg auch keinem anderen zu.» Die Kinder sollen darüber informiert werden, was «noch lustig» ist und was verletzend, kränkend oder gar verboten.

Verschlossene Türen sind unbedingt zu respektieren. Gerade die ganz Kleinen sollten auf ihren Streifzügen begleitet werden, um Unfälle zu vermeiden.

Das Wichtigste aber ist, dass alle Spass haben an Halloween.

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