Wie die Gemeinde Aesch ZH informiert, wird am 1. August 2022 in der Waldhütte wie geplant gefeiert, jedoch ohne das traditionelle Höhenfeuer.
Der Werkhof und das Feuerwehrgebäude in Aesch (ZH).
Der Werkhof und das Feuerwehrgebäude in Aesch (ZH). - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Aufgrund der dargelegten Trockenheit ist die Waldbrandgefahr im Gemeindegebiet Aesch als gross einzustufen. Als Massnahme hat der Gemeinderat Aesch – als Ergänzung zum kantonalen Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe vom 20. Juli 2022 – ab 27. Juli 2022, 12 Uhr, ein teilweises Feuerverbot für das Gemeindegebiet Aesch erlassen, was konkret folgendes beinhaltet: Offene Feuer im Freien, das Abbrennen von Feuerwerk, Höhenfeuer sowie Fackeln sind verboten. Kontrollierte Grillfeuer (zum Beispiel Gas- und Elektrogrill) im Siedlungsgebiet sind erlaubt.

Die Feierlichkeiten zum 1. August 2022 finden in der Waldhütte wie geplant statt, jedoch wird auf das traditionelle Höhenfeuer und auf Feuerwerk verzichtet. Im Wald und bis 50 Meter vom Waldrand entfernt ist es verboten, Feuer zu entfachen sowie brennendes oder glühendes Material wegzuwerfen (Zigaretten, Zündhölzer und so weiter).

Die Dringlichkeit ist gegeben, da sich aufgrund der akuten Gefahr sofortige Massnahmen zur Sicherung der öffentlichen Sicherheit und Infrastruktur aufdrängen. Die Anordnung gilt bis auf Widerruf. Die Gemeinde dankt für die Unterstützung und das Verständnis.

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