Für Angestellte der kantonalen Verwaltung in Schaffhausen soll der Mutterschutz vor der Geburt verbessert werden.
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Eine Schwangere. (Symbolbild) - AFP/Archiv
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Werdende Mütter sollen vor der Geburt zwei Wochen Urlaub erhalten.

Der Kantonsrat hat am Montag, 16. Januar 2023, mit 26 zu 25 Stimmen eine SP-Motion für erheblich erklärt.

Die Regierung muss nun dazu eine Vorlage erarbeiten.

Gesetzliche Regelung sieht 16 Wochen Mutterschaftsurlaub vor

Die zwei Wochen vor der Geburt sollen nicht auf den Mutterschaftsurlaub nach der Geburt angerechnet werden.

Die geltende gesetzliche Regelung im Kanton sieht 16 Wochen Mutterschaftsurlaub nach der Geburt vor.

Dies gilt aber nur, wenn die werdenden Mütter bis zur Geburt arbeiten.

Werden sie vorher krank geschrieben, wird der Mutterschaftsurlaub nach der Geburt gekürzt.

Als Arbeitgeber attraktiver werden

Die Erwartung, dass schwangere Frauen bis zur Geburt arbeiten, gehe an der Realität vorbei, heisst es in der Begründung der Motion.

Erhebungen des Bundes zeigten, dass 70 Prozent der befragten Mütter vor dem errechneten Geburtstermin krank geschrieben werden mussten.

Für die Gesundheit von Mutter und Kind sei entscheidend, dass sich die Frauen mit möglichst wenig psychischem und physischem Stress auf die Geburt vorbereiten könnten, sagte Motionärin Melanie Flubacher (SP).

Ausserdem könnte der Kanton mit einem vorgeburtlichen Mutterschutz als Arbeitgeber attraktiver werden.

Kanton geht über das gesetzliche Minimum hinaus

Regierungsrätin Cornelia Stamm Hurter (SVP) sprach sich gegen eine Änderung der bestehenden Regelung aus und für die flexible Lösung, bei der die Mütter die Wahl hätten bis zur Geburt zu arbeiten.

Der Kanton gehe bereits über das gesetzliche Minimum von 14 Wochen hinaus und es gelte der volle Lohnausgleich.

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