«KSD» wird kantonale «Anstalt Informatik Schaffhausen (ITSH)»
Wie die Staatskanzlei Kanton Schaffhausen mitteilt, wird das Informatikunternehmen KSD von Kanton und Stadt Schaffhausen in eine Anstalt des Kantons überführt.

Dem Gesetz wurde in der Volksabstimmung vom 12. März 2023 zugestimmt.
Die operativen Bestimmungen treten am 1. Juni 2023 in Kraft, damit die Organe der ITSH vorgängig gewählt und im Hinblick auf den Gründungsstichtag 1. Januar 2024 operativ in ihre gesetzlichen Aufgaben starten können.
Die materiellen Bestimmungen des neuen Gesetzes werden auf den 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt.
Dadurch wird das Informatikunternehmen KSD von Kanton und Stadt Schaffhausen in eine unselbstständige, öffentlich-rechtliche Anstalt des Kantons Schaffhausen überführt.
Das neue Gesetz regelt umfrangreiche Details
Dazu notwendig ist neben dem neuen Gesetz eine Entflechtungsvereinbarung mit der Stadt Schaffhausen und ein damit verbundener Kredit für die Übernahme des städtischen Finanzierungsanteils.
Dieser Kreditbeschluss des Kantonsrates für den Erwerb des städtischen Anteils von 45 Prozent des Informatikunternehmens KSD im Betrag von 2,6 Millionen Franken wird ebenfalls auf den 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt.
Die entsprechende Referendumsfrist ist unbenutzt abgelaufen.
Im neuen Gesetz werden die Rechtsform, die strategische Ausrichtung, der Zweck, die Organisation und die Unternehmensstruktur sowie die Finanzierung geregelt.
Namensänderung zur «Informatik Schaffhausen»
Mit der neuen Rechtsgrundlage und dem Übergang in das alleinige Eigentum des Kantons wird auch der bisherige Name «KSD» abgelöst.
Die neue kantonale Anstalt trägt den Namen «Informatik Schaffhausen» (ITSH). Aus operationellen Gründen wird diese Namensänderung bereits auf den 1. Juni 2023 vorgenommen.
Die Informatik Schaffhausen wird primär ihre IT-Dienstleistungen für den Kanton, die Gemeinden sowie weitere öffentlich-rechtliche Institutionen im Kanton Schaffhausen anbieten.