Bereinigung der Jahresrechnung 2021 der Stadt Schaffhausen
Wie die Stadt Schaffhausen mitteilt, wurde die nachträgliche Genehmigung der Jahresrechnung 2021 der Stadt Schaffhausen durch den Grossen Stadtrat beantragt.

Der Grosse Stadtrat hat am 7. Juni 2022 im Rahmen der Genehmigung der Jahresrechnung 2021 der Bildung einer finanzpolitischen Reserve «Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel (Klimareserve)» zugestimmt.
Die Klimareserve wurde mit zwölf Millionen Franken geäufnet.
Gegen diesen Beschluss reichten Martin Egger, Severin Brüngger, Till Hardmeier, Nicole Herren und Stephan Schlatter eine Gemeindebeschwerde ein.
Diese wurde vom Regierungsrat abgewiesen, woraufhin die Beschwerdeführer an das Obergericht gelangten.
Genehmigung der korrigierten Jahresrechnung 2021 beantragt
Am 12. Dezember 2023 hiess das Obergericht die Beschwerde gut und hob die Beschlüsse zur Genehmigung der Klimareserve und der gesamten Jahresrechnung auf.
Der Stadtrat hat entschieden, den Entscheid des Obergerichts nicht weiterzuziehen, dies auch vor dem Hintergrund, dass mit dem Inkrafttreten des revidierten kantonalen Finanzhaushaltsgesetzes am 1. Januar 2024 veränderte Rahmenbedingungen für die Bildung von finanzpolitischen Reserven gelten.
In seiner Vorlage an den Grossen Stadtrat beantragt der Stadtrat die Genehmigung der nachträglich korrigierten Jahresrechnung 2021.
Da die Bildung einer Klimareserve laut Gerichtsentscheid als unzulässig eingestuft wird, gibt es die Möglichkeit, die ursprünglich für die Klima-Reserve vorgesehenen zwölf Millionen Franken entweder dem Eigenkapital zuzuschreiben oder einer anderen, gemäss der neuen Rechtsgrundlage zulässigen Reserve zuzuordnen.
Ergebnis und Bilanz ändern sich nicht
Vor diesem Hintergrund beantragt der Stadtrat, die vorgesehenen zwölf Millionen Franken aus der Jahresrechnung 2021 einer anderen, neu zu bildenden finanzpolitischen Reserve für die Teilvorfinanzierung der Investition in die Erweiterung der Schulanlage Steig zuzuweisen.
Das ausgewiesene Ergebnis und die Bilanz ändern sich damit nicht, die Äufnung um den gleichen Betrag erfolgt lediglich an eine andere Reserve.
Die beantragte Reserve erfüllt zweifelsfrei die mit dem revidierten Finanzhaushaltsgesetz geltenden Voraussetzungen.
Es handelt sich um eine Vorfinanzierung einer Investition, über welche bereits ein Projektierungskredit gesprochen wurde.