Ein St. Galler Landwirt und sein Sohn werden beschuldigt, vorsätzlich kranke Kälber verkauft zu haben. Ausserdem sollen sie mittels fingierter Bestandslisten zu hohe Direktzahlungen erhalten haben. Am Dienstag hat der Prozess am Kreisgericht Wil mit einem Augenschein auf dem Hof der Beschuldigten begonnen.
Kühe auf einer Weide
Kühe auf einer Weide - AFP/Archiv
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Die beiden Landwirte hatten auf ihrem Familienbetrieb in den Jahren 2008, 2012 und 2016 Fälle der Bovinen Virus-Diarrhoe (BVD), die fast ausschliesslich Rinder befällt. Gefährlich ist die Krankheit vor allem, wenn sich das Virus vom Muttertier auf das ungeborene Kalb überträgt. Gemäss Tierseuchengesetz müssen infizierte Kälber euthanasiert beziehungsweise ältere Tiere geschlachtet werden.

Über ein Viehhandelsunternehmen soll der 61-jährige Bauer im Sommer 2016 gemäss Anklageschrift wissentlich acht BVD-positiv getestete Kälber an Betriebe in den Kantonen St. Gallen, Graubünden und Zürich verkauft haben, wo die Tiere später getötet werden mussten.

Der Landwirt und sein Sohn sollen «Zwillingsgeburten» fingiert haben, indem sie jeweils zwei Ohrmarken-Nummern pro Kalb in der Tierverkehrsdatenbank (TVD) registrierten. So gelang es ihnen, negative BVD-Testresultate gesunder Kälber mit einer dieser Nummern zu verknüpfen und damit Käufer und Amtsstellen glauben zu lassen, dass es sich bei den verkauften Kälbern um gesunde Tiere handelte.

Zudem soll der Schweizer für das nichtexistente, «kranke» Zwillingskalb Entschädigungen vom Kanton kassiert haben, weil er es einige Tage nach Geburtstermin aus der TVD austragen liess unter der Angabe, das infizierte Tier abgetan zu haben, wie es das Tierseuchengesetz verlange. Abgetan wurde damit aber nur eine Nummer, kein Tier.

Im Weiteren soll er zwischen Weihnachten und Silvester 2015 gleich 41 seiner Kühe «sterben» lassen haben, allerdings ebenfalls nur auf dem Papier. Zusätzlich standen im Frühling 2017 acht zugekaufte, aber noch nicht auf seinen Betrieb registrierte Kühe in seinem Stall.

Insgesamt reduzierte er laut Anklage seinen tatsächlichen Bestand von 129 auf 81 Milchkühe und schönte so fürs Erntejahr 2016 seine Nährstoffbilanz. Dank dieser soll er knapp 67'000 Franken mehr an Direktzahlungen erhalten haben als ihm aufgrund seines tatsächlichen Stickstoff- und Phosphatüberschusses zustanden.

Die Staatsanwaltschaft macht den Vater hauptverantwortlich. Sein 41-jähriger Sohn soll jeweils Beihilfe geleistet haben, in dem er am Computer entweder selber TVD-Einträge vorgenommen oder - wo dies nicht möglich war - telefonisch «Abgänge» von Kälbern und Kühen gemeldet oder falsche Zwillingsgeburten bei bereits registrierten Einzelkalb-Geburten nachgemeldet habe.

Den Beschuldigten wird Betrug, Urkundenfälschung, vorsätzliche Verbreitung von Tierseuchen und vorsätzliche Tierquälerei - alle Delikte mehrfach begangen - vorgeworfen.

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