Planungszone für Stockenmatt erlassen
Sarnen setzt für Stockenmatt eine fünfjährige Planungszone fest. Neue Bauprojekte werden eingeschränkt, um geordnete und nachhaltige Entwicklung zu sichern.

Wie die Gemeinde Sarnen berichtet, wurde die Bauzone Stockenmatt vor über 30 Jahren eingezont und seither teilweise überbaut.
Mit der Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG) und der Anpassung des kantonalen Richtplans gilt heute das Prinzip der «Siedlungsentwicklung nach innen». Ziel ist es, Streubauweise zu vermeiden und die Bautätigkeit auf gut erschlossene Gebiete zu konzentrieren.
Das Gebiet Stockenmatt erfüllt diese Vorgaben nicht. Nach den neuen gesetzlichen Grundlagen sind solche isolierten Bauzonen grundsätzlich nicht mehr erlaubt. Sie würden die Zersiedelung fördern und die Landschaft zusätzlich belasten.
Planungszone Stockenmatt für fünf Jahre erlassen
Der Einwohnergemeinderat hat deshalb beschlossen, für das Gebiet Stockenmatt eine Planungszone zu erlassen. Das bedeutet: Für die nächsten fünf Jahre sind keine neuen Bauprojekte möglich. Bestehende Gebäude sind nicht betroffen, aber neue Bauvorhaben können nur noch sehr eingeschränkt bewilligt werden.
Die Planungszone gibt der Gemeinde Zeit, das Gebiet im Rahmen der nächsten Revision der Ortsplanung gründlich zu prüfen. Ziel ist es, eine Lösung zu finden, die sowohl den gesetzlichen Vorgaben entspricht als auch den Anliegen von Bevölkerung und Grundeigentümern gerecht wird.
Mit diesem Entscheid stellt die Gemeinde sicher, dass die Entwicklung von Sarnen geordnet, nachhaltig und im Einklang mit den heutigen Anforderungen der Raumplanung erfolgt.