Grundangebot des Kantonsspitals Obwalden bleibt im Gesetz
Welche Abteilungen das Kantonsspital Obwalden führen muss, bleibt vorläufig im Gesetz verankert. Der Regierungsrat verzichtet nach Kritik in der Vernehmlassung darauf, die sogenannte Mindestausstattung aus dem Gesetz zu streichen, wie er am Freitag mitteilte.

Welche Abteilungen das Kantonsspital Obwalden führen muss, bleibt vorläufig im Gesetz verankert. Der Regierungsrat verzichtet nach Kritik in der Vernehmlassung darauf, die sogenannte Mindestausstattung aus dem Gesetz zu streichen, wie er am Freitag mitteilte.
Mit der Aufhebung der gesetzlichen Mindestausstattung hätte das Kantonsspital mehr Flexibilität erhalten sollen. Im Raum stand vor allem eine Schliessung der Geburtenabteilung.
Für den Regierungsrat ist die Aufhebung der Mindestausstattung damit aber nicht vom Tisch, sondern nur aufgeschoben. Er halte an seiner Ansicht fest, dass dieser Schritt mittelfristig notwendig sei, um dem Spital eine zukunftstaugliche Entwicklung zu ermöglichen.