Gemeinde erlässt Nachtrag zum Personalreglement
Der Gemeinderat von Kerns plant, die Aufhebung der Überbrückungsrente ins Personalrecht der Gemeinde zu übernehmen. Der Nachtrag liegt öffentlich auf.

Der Kantonsrat hat am 21. Mai 2026 einen Nachtrag zum Staatsverwaltungsgesetz erlassen, mit welchem der Anspruch der Arbeitnehmenden auf eine Überbrückungsrente bei Frühpensionierung abgeschafft wird.
Da für die Lehrpersonen der Volksschulen der Gemeinden das kantonale Personalrecht gilt, wirken sich die vom Kanton vorgenommenen Änderungen für die Lehrpersonen entsprechend aus.
Aufhebung der Überbrückungsrente ins Personalrecht der Gemeinde übernommen
Wie die Gemeinde Kerns schreibt, ist es dem Gemeinderat ein Anliegen, dass alle Angestellten der Gemeinde personalrechtlich möglichst gleichbehandelt werden. Damit dies sichergestellt ist, soll die Aufhebung der Überbrückungsrente beim Kanton ins Personalrecht der Gemeinde übernommen werden.
Entsprechend wurde ein Nachtrag zum Personalreglement erlassen. Dieser Nachtrag liegt nun 30 Tage bei der Gemeindekanzlei öffentlich auf oder kann über einen Link auf der Webseite der Gemeinde heruntergeladen werden. Die Referendumsfrist läuft am 3. August 2026 ab.










