Bundesgericht

Bundesgericht erhöht Sanierungsdruck auf Nidwaldner Schiessstände

Keystone-SDA Regional
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Obwalden,

Der zu lärmige Schiessstand Hostetten in Oberdorf NW muss seinen Betrieb stärker einschränken als vom Kanton verordnet. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde von Anwohnern teilweise gutgeheissen und damit den Druck auf die nicht ausreichend lärmsanierten Schiessanlagen in Nidwalden erhöht.

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Das Bundesgericht in Lausanne. - Keystone

Gemäss dem am Dienstag publizierten Urteil darf in Oberdorf ab 2021 bis 2025 noch an 11,5 Halbtagen geschossen werden. Weil in Hostetten bauliche und technische Lärmmassnahmen nicht als zweckmässig erachtet werden, bleiben gemäss Bundesgericht nur betriebliche Einschränkungen.

Mit 11,5 Halbtagen könne im Interesse der Landesverteidigung die obligatorische Schiesspflicht weiterhin erfüllt werden, erklärte das Gericht. Auch ein Jungschützenkurs, Vorübungen zu den Bundesübungen und gewisse Vereinstrainings blieben möglich.

Der Lärm, der von einem Schiessstand ausgeht, wird unter anderem über die Anzahl der jährlichen Schiesshalbtag bewertet. Das Schiessen an Sonntagen wird dreifach gewertet.

Bis Ende 2017 waren in Hostetten 16,5 Schiesshalbtage zulässig. Die Umweltdirektion senkte die Zahl auf 15,5 Halbtage, der Regierungsrat reduzierte den Schiessbetrieb nach einer Beschwerde von Anwohnern auf 13,5 Halbtage.

Damit gaben sich die Anwohner nicht zufrieden, und sie gelangten bis ans Bundesgericht. Sie verlangten eine so starke Einschränkung, dass die Lärmgrenzwerte eingehalten würden.

Das Bundesgericht übte in seinem Urteil Kritik am Nidwaldner Schiesswesen. In allen sechs Schiessanlagen des Kantons würden die Lärmgrenzwerte seit langem überschritten. Eine Lösung, etwa mit einer Gemeinschaftsanlage, sei bislang nicht gefunden worden.

Dies hat nun Folgen für Hostetten. Dort seien die Vorgaben zum Lärm im Hinblick auf eine mögliche Lösung bislang grosszügig gewesen, hiess es im Urteil. Je länger keine Lösung gefunden werde, desto mehr gebiete sich eine Einschränkung des Schiessbetriebs. Das Gericht will, angesichts der «kritischen Lärmsituation», für einen späteren Zeitpunkt eine weitere Einschränkung nicht ausschliessen.

In Nidwalden gibt es neben der Anlage in Oberdorf noch Schiessstände in Beckenried, Ennetbürgen, Emmetten, Ennetmoos und Wolfenschiessen. Sie sind alle lärmsaniert, halten die Grenzwerte aber nicht vollständig ein. Eine Verlegung des Schiessbetriebs von Oberdorf auf andere Schiessanlagen ist deswegen nicht möglich.

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