Sempach führt neue Betreuungsgutscheine ein
Ab August 2026 gelten in Sempach die neuen kantonalen Regeln für Betreuungsgutscheine. Anspruch und Höhe richten sich nach Erwerbspensum und Einkommen.

Wie die Stadt Sempach berichtet, hat die Luzerner Stimmbevölkerung im November 2025 die Volksinitiative «Kitas für alle» abgelehnt und den Gegenentwurf in Form eines neuen Gesetzes über die familienergänzende Kinderbetreuung angenommen. Dieses Gesetz sowie die dazugehörige Verordnung sind per 1. Januar 2026 in Kraft getreten.
Mit der Einführung des Gesetzes wurden die Zuständigkeiten in Bezug auf die familienergänzende Kinderbetreuung im Vorschulalter zwischen Kanton und Gemeinden neu geregelt und für den gesamten Kanton einheitliche Vorgaben festgelegt. Unter anderem hat der Kanton verbindliche Qualitätsstandards für Kindertagesstätten erlassen.
Kantonal einheitliche Kriterien
Des Weiteren geht mit der Gesetzeseinführung einher, dass alle Luzerner Gemeinden ab dem 1. August 2026 bedarfsgerechte Betreuungsgutscheine nach einheitlichen Kriterien ausrichten müssen. Das System der Betreuungsgutscheine hat sich bereits seit vielen Jahren bewährt.
Schon heute haben Familien in zahlreichen Luzerner Gemeinden in unterschiedlicher Ausgestaltung Zugang zu diesen Leistungen. Voraussetzung für den Anspruch auf Betreuungsgutscheine ist, dass die Eltern erwerbstätig, auf Stellensuche oder in Ausbildung sind.
Der Anspruch auf subventionierte Betreuungstage ist dabei abhängig vom Erwerbspensum. Der minimale zeitliche Umfang beträgt 20 Prozent für Alleinerziehende beziehungsweise 120 Prozent für Eltern in Paarhaushalten und erhöht sich mit steigendem Arbeitspensum.
Einkommen bestimmt Beitrag
Die Höhe der Betreuungsgutscheine ist zudem vom Einkommen der Erziehungsberechtigten abhängig. Bis zu einem massgebenden Einkommen von 37'500 Franken pro Jahr bei Alleinerziehenden beziehungsweise 47'000 Franken pro Jahr bei Eltern in Paarhaushalten beträgt der Eigenbeitrag zehn Franken pro Betreuungstag beziehungsweise einem Franken pro Betreuungsstunde.
Mit zunehmendem Einkommen steigt auch der Eigenbeitrag. Bei einem massgebenden Einkommen von über 120'000 Franken pro Jahr entfällt der Anspruch auf Betreuungsgutscheine.
Neue webbasierte Fachapplikation für Antragsstellung
Zur Prüfung des Anspruchs auf Betreuungsgutscheine stellt der Kanton Luzern den Gemeinden eine webbasierte Fallapplikation zur Verfügung. Diese befindet sich noch im Aufbau und wird ab August 2026 auf der Webseite des Kantons freigeschaltet.
Erziehungsberechtigte aus allen Luzerner Gemeinden können somit ab August 2026 einen Antrag auf Betreuungsgutscheine direkt auf my.lu.ch einreichen.
Bis dahin steht ein vom Kanton bereitgestellter Online-Rechner zur Verfügung, mit welchem geprüft werden kann, ob ein Anspruch auf Betreuungsgutscheine besteht und wie hoch dieser ungefähr ausfällt.
Dieser Online-Rechner ist auf der Website der Dienststelle Soziales und Gesellschaft des Kantons Luzern verfügbar und auch auf der Website der Stadt Sempach verlinkt.
Aufhebung kommunale Richtlinien
Die seit August 2023 in Kraft gesetzten «Richtlinien Betreuungsgutscheine der Einwohnergemeinde Stadt Sempach» bleiben noch bis zum 31. Juli 2026 gültig. Danach werden sie durch die neuen Regelungen im Kinderbetreuungsgesetz sowie in der dazugehörigen Verordnung abgelöst.










