Goldach senkt Stromtarife für Haushalte 2026
Die Technischen Betriebe Goldach senken 2026 die Stromtarife. Haushalte sparen rund sieben Prozent oder 104 Franken, Naturstromprodukte werden ebenfalls günstig

Wie die Gemeinde Goldach mitteilt, passen die Technischen Betriebe Goldach die Stromtarife für 2026 nach unten an. Ein durchschnittlicher Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 4500 Kilowattstunden wird im Jahr 2026 rund sieben Prozent weniger bezahlen.
Das entspricht einer Entlastung von 2,33 Rappen pro Kilowattstunde oder 104 Franken im Jahr. Damit belaufen sich die jährlichen Stromkosten auf etwa 1370 Franken, was einem durchschnittlichen Strompreis von 30,47 Rappen pro Kilowattstunde entspricht.
Hauptgrund für die Senkung sind die tieferen Beschaffungspreise am Energiemarkt sowie leicht gesunkene Kosten für das Vorliegernetz (SAK).
Die Gewerbe- und Industriekunden auf Niederspannung zahlen im Durchschnitt rund drei Rappen pro Kilowattstunde weniger. Gleichzeitig wurde jedoch der Leistungspreis leicht angehoben.
Neuer Messtarif und Abgabenanpassungen ab 2026
Ab 2026 sind die Netzbetreiber gemäss dem zweiten Massnahmenpaket des Mantelerlasses verpflichtet, einen verursachergerechten Messtarif nach Art der Messung festzulegen. Dieser wird künftig als separate Position auf der Rechnung erscheinen.
Mit der Einführung des neuen Messtarifs steigt der Anteil der Fixkosten. Haushalte mit einem geringen Verbrauch unter 2000 Kilowattstunden profitieren deshalb weniger stark von der Tarifsenkung. Bei sehr tiefem Verbrauch können sogar geringe Mehrkosten anfallen.
Auch bei den Abgaben gibt es Anpassungen: Die Systemdienstleistungen von Swissgrid werden neu mit 0,27 Rappen statt 0,55 Rappen pro Kilowattstunde verrechnet, während der Zuschlag zur Sicherung der Winterstromreserve von 0,23 Rappen auf 0,41 Rappen pro Kilowattstunde ansteigt.
Zusätzlich wird ein neuer Zuschlag für solidarisierte Netzkosten eingeführt, mit dem Netzverstärkungen auf der Niederspannungsebene sowie Überbrückungshilfen für die Stahl- und Aluminiumindustrie finanziert werden sollen. Der Zuschlag beläuft sich auf 0,05 Rappen pro Kilowattstunde.
Naturstromprodukte günstiger und neue Vergütungen ab 2026
Ab 2026 schreibt das Stromgesetz zudem vor, dass mindestens 20 Prozent der Elektrizität für die Grundversorgung aus erneuerbaren Energien in der Schweiz stammen müssen. Das Standardprodukt naturstrom basic erfüllt mit 15 Prozent Sonnenenergie aus Goldach und 85 Prozent Wasserkraft aus der Schweiz diese Vorgabe bereits.
Die Naturstromprodukte werden ebenfalls günstiger: Die Preisdifferenz vom mixstrom zu naturstrom basic sinkt auf 0,46 Rappen pro Kilowattstunde, zu naturstrom star auf 2,21 Rappen pro Kilowattstunde.
Für Betreiber von Photovoltaikanlagen gelten ab 2026 neue Vergütungssätze. Der eingespeiste Strom wird nach dem schweizweit harmonisierten, vierteljährlich publizierten Marktpreis vergütet. Dieser wird im April 2026 für das erste Quartal festgelegt.
Für kleinere Anlagen bis 150 Kilowatt gelten zusätzlich die vom Bundesrat festgelegten Minimalvergütungen. Für Herkunftsnachweise beträgt die Vergütung künftig 1,5 Rappen pro Kilowattstunde.










