Erste Rate der provisorischen Steuern in Romanshorn fällig
Wie die Gemeinde Romanshorn mitteilt, ist am 31. Mai 2024 die erste Rate der Staats- und Gemeindesteuern 2024 fällig. Einwohner werden um Mitdenken gebeten.

Am 31. Mai 2024 ist die erste Rate der Staats- und Gemeindesteuern 2024 zur Zahlung fällig. Steuerpflichtige Einwohner werden gebeten, die Höhe der provisorischen Steuerrechnung zu kontrollieren.
Wer diese vorläufige Rechnung aufgrund seiner derzeitigen Einkommens- und Vermögensverhältnisse für deutlich zu hoch oder zu tief hält, möge das Formular «Antrag auf Anpassung provisorische Steuerrechnung» an das Steueramt der Stadt Romanshorn senden und dadurch hohe Nach- oder Rückzahlungen vermeiden.
Für die Überweisung sind die vom Steueramt vorgedruckten Einzahlungsscheine mit der entsprechenden Referenznummer zu verwenden.
Das ermöglicht eine rationelle Verarbeitung und die korrekte Zuweisung der Zahlungen.