Ruhestörungen durch Rasenmäher in Reinach BL
Wie die Gemeinde Reinach BL berichtet, dürfen während der Ruhezeiten sowie an Sonn- und Feiertagen keine lauten Haus- und Gartenarbeiten ausgeführt werden.

Um ein gutes und friedliches Zusammenleben in gegenseitigem Verständnis und Toleranz führen zu können, bittet die Gemeinde Reinach BL alle Einwohner, sich an die gesetzlichen Regelungen zu halten.
So dürfen lärmverursachende Haus- und Gartenarbeiten von Montag bis Freitag in der Zeit von 7 bis 12 Uhr sowie von 13 bis 20 Uhr und samstags von 8 bis 12 Uhr sowie von 13 bis 18 Uhr ausgeführt werden.
An Sonn- und Feiertagen sind lärmverursachende Arbeiten und Aktivitäten (Rasenmähen, Häckseln et cetera) untersagt.