Reinach (BL)

Reinach BL ruft Einwohner zum Pflanzenrückschnitt auf

Nau.ch Lokal
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Birseck,

Wie die Stadt Reinach BL schreibt, sind Hausbesitzer verpflichtet, ihre Pflanzen entlang der Grundstücke regelmässig zurückzuschneiden.

Rückschnitt von Hecken und Sträuchern. (Symbolbild)
Rückschnitt von Hecken und Sträuchern. (Symbolbild) - Nau.ch / Simone Imhof

Das Grün in den Gärten ist durch die starken Regenfälle noch einmal stark gewachsen.

Die Gemeinde macht darum ihre Einwohner darauf aufmerksam, dass Hausbesitzer verpflichtet sind, ihre Pflanzen entlang der Grundstücke regelmässig zurückzuschneiden.

Überhängende Baumäste, Sträucher und Hecken beeinträchtigen den Fussgänger- und Fahrverkehr und verdecken die Verkehrssignale, die Strassenschilder und die Strassenbeleuchtung.

Gefahren durch überhängende Sträucher und Zweige

Sehbehinderte Menschen können durch überhängende Sträucher verletzt oder die Zufahrt des Feuerwehrautos zu einem Unfallort kann beeinträchtigt werden.

Auch die Wischmaschine des Werkhofs Reinach kann nicht durchfahren, wenn die Pflanzen nicht zurückgeschnitten sind.

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