Wie die Gemeinde Nuglar-St. Pantaleon informiert, müssen Bepflanzungen entlang von Wegen und Strassen bis spätestens Mitte August 2023 zurückgeschnitten werden.
Blick auf den Ortsteil Nuglar.
Blick auf den Ortsteil Nuglar. - Nau.ch / Werner Rolli
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Gemäss Baureglement der Gemeinde Nuglar-St. Pantaleon müssen Bäume und Sträucher, deren Äste über die Grenze von Gemeindestrassen hinausreichen, vom Eigentümer bis auf die Höhe von 4,5 Meter zurückgeschnitten werden.

Über Trottoirs und Fusswegen hat die lichte Höhe 2,5 Meter zu betragen.

Kommen die Eigentümer – nach ergebnisloser Aufforderung – bis Mitte August 2023 der Pflicht nicht nach, so wird die Arbeit mit Kostenfolge für den Grundeigentümer verfügt.

Zum Schutze der Bevölkerung und im Interesse der Sicherheit auf den Strassen und Fusswegen werden die Grundeigentümer gebeten, allfällige überhängende Äste und Sträucher zurückzuschneiden.

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